Am Montag, 19.10.2020, wurden bei der Pressekonferenz der Bundesregierung neue Maßnahmen angekündigt. Nun ist die entsprechende Verordnung da. Die Regelungen treten mit Sonntag, 25. Oktober 2020, 00:00 Uhr, in Kraft. Jene Bestimmungen, die eine Bestellung von COVID-19-Beauftragten, Präventionskonzepte und die Anzeigepflicht von Veranstaltungen vorsehen, sind ab 1. November 2020 rechtskräftig.