Die Sachversicherung in der Haushaltsversicherung deckt Schäden an beweglichen Gegenständen des Wohnungsinhalts ab, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Einbruchsdiebstahl beschädigt werden oder abhandenkommen. Zum versicherten Wohnungsinhalt gehört die Wohnungseinrichtung und alles, was üblicherweise dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dient.