Das Prinzip von Versicherungen beruht darauf, dass das Risiko für den Eintritt eines Schadens kollektiv, also von der Gruppe der Versicherungsnehmerinnen und der Versicherungsnehmer, übernommen wird. Aus dem für die Schadensfälle gewidmeten Vermögen, dem Deckungsstock, wird der Schaden gezahlt.