Bei Online-Angeboten haben Fluglinien den zu zahlenden Endpreis, also den Flugpreis sowie - gesondert - alle unvermeidbaren und vorhersehbaren Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte, gemeinsam auszuweisen. Fakultative Zusatzkosten müssen zwar am Beginn eines Buchungsvorgangs klar, transparent und eindeutig mitgeteilt werden, aber nicht mit dem Endpreis gemeinsam ausgewiesen werden.