Bei einer Bürgschaft verpflichten sich Personen, die so genannten Bürginnen oder Bürgen für den Fall, dass die/der Hauptschuldnerinnen/Hauptschuldner die vereinbarte Leistung nicht erbringen, die fremde Schuld zu übernehmen. Bürgschaften dienen zur Besicherung eines Kredites, insbesondere wenn Kreditnehmerinnen/Kreditnehmer der Bank nicht genügend eigene Sicherheiten bieten können.