Tilgungsplan, Änderung des Sollzinssatzes und Kontomitteilung

Bei einem Kreditvertrag mit fester Laufzeit haben Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer das Recht, jederzeit einen Tilgungsplan zu verlangen. 

Änderungen des Sollzinssatzes müssen den Konsumentinnen und Konsumenten mitgeteilt werden.

Der Kreditgeber hat vierteljährlich eine Kontomitteilung auszuhändigen, die zumindest die geleisteten Zahlungen, Belastungen und ausstehenden Salden umfasst.

Das war bereits im VKrG vorgesehen und wurde nunmehr ebenfalls im HIKrG berücksichtigt. 

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