Die Tierschutzombudspersonen haben die Aufgabe, die Interessen des Tierschutzes zu vertreten. Mit 01.01.2005 trat das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (BGBl. I Nr. 118/2004) in Kraft. Gemäß § 41 TSchG hat jedes Bundesland gegenüber der zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister eine Tierschutzombudsperson zu bestellen.