Bei einer Bürgschaft verpflichten sich Personen, die so genannten Bürg:innen für den Fall, dass der:die Hauptschuldner:innen die vereinbarte Leistung nicht erbringen, die fremde Schuld zu übernehmen. Bürgschaften dienen zur Besicherung eines Kredites, insbesondere wenn Kreditnehmer:innen der Bank nicht genügend eigene Sicherheiten bieten können. Die Bürgschaftserklärung zwischen Gläubiger (Bank) und Bürg:in muss schriftlich erfolgen.