Während das Verbraucherkreditgesetz (VkrG) mit 11.6.2010 in Kraft getreten ist, war dies beim Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) erst mit 21.3.2016 der Fall. Beide Gesetze beruhen auf EU-Richtlinien. In vielen Bereichen sind die Regelungen sehr ähnlich und werden daher gemeinsam dargestellt.