Änderung des variablen Zinssatzes

Wenn ein variabler Kreditzinssatz vereinbart wurde, kann es während der Laufzeit zu Erhöhungen oder Senkungen des Sollzinssatzes kommen. Damit ändert sich die Höhe der Kreditrate. 

Es kann auch vereinbart werden, anstelle einer Änderung der Ratenhöhe eine Anpassung der Laufzeit vorzunehmen. Dies ist bei Zinssatzerhöhungen am Beginn der Kreditlaufzeit wirtschaftlich jedoch ungünstig.

Variable Zinssätze

Die genauen Voraussetzungen für Zinssatzänderungen gehen aus den sogenannten Zinsgleitklauseln im Kreditvertrag hervor. Diese dürfen - wie andere Preisgleitklauseln auch - nur an objektiven, vom Willen des Unternehmens unabhängigen Kriterien ansetzen: Bei Krediten wird dabei an allgemeine Kapitalmarktzinssätze angeknüpft. Steigen diese, erhöht sich auch der Kreditzinssatz. Umgekehrt muss bei sinkenden Zinsen auch der Kreditzinssatz sinken. 

Fixe Zinssätze

Mit einer Fixzinsvereinbarung können Schwankungen der Kreditraten ausgeschlossen werden. Banken verlangen für diese „Zinsgarantie" allerdings meist höhere Zinsen. Es ist auch zu bedenken, dass im Fall einer allgemeinen Zinssenkung auf den Finanzmärkten eine Senkung des Fixzinssatzes nicht möglich ist.

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