Im Unterschied zum Kauf im stationären Handel kann man die online gekaufte Ware erst dann genauer unter die Lupe nehmen, wenn sie zuhause angekommen ist. An- bzw. Ausprobieren der Ware ist grundsätzlich erlaubt. Für den Fall, dass sie den Rücktritt erklären, müssen Verbraucher*innen laut Gesetz dafür weder Benutzungsentgelt noch Wertersatz leisten . Das Auspacken der Ware und ein Testbetrieb begründen noch keinen Wertverlust.