Was offline illegal ist, soll es auch online sein

veröffentlicht am 09.12.2021

Der Rat der Europäischen Union hat am 25.11.2021 die Allgemeine Ausrichtung über die Vorschläge zum Gesetz über digitale Dienste (DSA) und zum Gesetz über digitale Märkte (DMA) beschlossen. 

Wirtschaftsministerin Schramböck betonte in Brüssel, dass es aus Sicht Österreichs noch weitergehenden Regulierungs- und Klarstellungsbedarf geben würde. Die Etablierung spezifischer Sorgfaltspflichten zum Schutze von besonders vulnerabler Nutzergruppen im digitalen Umfeld werde weiter im Auge zu behalten sein.

Was können Verbraucher:innen vom Gesetz über digitale Dienste erwarten?

Jede:r kann illegale Inhalte melden

Nutzer:innen von digitalen Diensten, wie Social Media Plattformen, Cloud Computing Diensten, Suchmaschinen, Web-Hosting Diensten, Online Plattformen und Online Marktplätzen, sollen Melde- und Abhilfeverfahren zur Verfügung gestellt bekommen. Sämtliche illegale Inhalte - wie z.B. irreführende oder betrügerische Angebote, unsichere Produkte oder Hassreden etc. – sollen einfach, elektronisch und leicht zugänglich dem Anbieter eines Online Dienstes gemeldet werden können. Plattformbetreiber müssen demjenigen, der den rechtswidrigen Inhalt meldet, unverzüglich eine begründete Antwort darüber zukommen lassen,  ob der angezeigte Inhalt gelöscht wurde oder nicht; zusätzlich müssen sie auch den für den illegalen Inhalt Verantwortlichen darüber informieren.

Kostenloses Beschwerdeverfahren bei Streitigkeiten

Im Falle von Streitigkeiten sollen Betreiber von digitalen Diensten ein internes und kostenloses Beschwerdeverfahren für Nutzer:innen anbieten.

Transparenz

Vorgesehen ist weiters, dass digitale Diensteanbieter umfassende Transparenzpflichten über ihre Tätigkeiten treffen, einschließlich über Online-Werbe Aktivitäten auf ihren digitalen Schnittstellen. Der Gesetzesentwurf schlägt eine klare und eindeutige Information in Echtzeit für die Nutzer:innen darüber vor, dass es sich bei einem ausgespielten Inhalt um Online Marketing handelt, in welchem Namen dieser Inhalt geschaltet wurde sowie die wichtigsten Parametern zur Bestimmung der Nutzer:innen, denen die Werbung angezeigt wird.

Sorgfaltspflichten für Online Marktplätze

Ein eigener Abschnitt des EU Gesetzesvorschlags ist spezifischen Sorgfaltspflichten für Online Marktplätzen gewidmet. Diese sollen vor einer Freischaltung von externen Anbietern deren Identität nach besten Wissen und Gewissen überprüfen, dazu zählt neben Namen, Anschrift, Telefonnummer auch Handelsregistereintragung und UID Nummer, soweit vorhanden. Darüber hinaus ist es digitalen Marktplätzen nach Vorstellung des Slowenischen Vorsitzes im Rat in Zukunft untersagt, dass Verbraucher:innen durch manipulative Techniken in die Irre geleitet werden. Eine wesentliche Anforderung an die digitalen Anbieter ist auch, dass sie ihre Webseiten so gestalten müssen, dass externe Anbieter von Produkten und Dienstleistungen ihren Verpflichtungen in Bezug auf vorvertragliche Informationen und Produktsicherheitsangaben nachkommen können.  

Erweiterte Pflichten für sehr große Online Plattformen

Sehr große Online Plattformen, wie Google, Facebook und Co müssen zusätzlichen Sorgfaltsverpflichtungen nachkommen, wenn sie in Europa ihre Dienste anbieten wollen. So müssen sie in Zukunft die wesentlichen Parameter ihrer Empfehlersysteme (z.B. Grundlagen von Produktempfehlungen) offenlegen und zumindest eine Option ohne „Profiling“ (Einschätzung eines Kaufverhaltens auf Basis bisherigen online-Verhaltens) für die Nutzer:innen anbieten. Weitere Anforderungen an die sehr großen Player sind verpflichtende Risikobewertungen und deren Abhilfe, unabhängige Audits (Kontrollen) sowie die Gewährung des Zugangs zu ihren Algorithmen und Daten einerseits für zugelassene Forscher und andererseits für Kontrollstellen.

Wie geht’s weiter?

Nach Veröffentlichung des Standpunktes des Europäischen Parlaments, voraussichtlich im Jänner 2022 werden die Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Rat und Parlament unter französischem Ratsvorsitz starten. Diese haben das Ziel, möglichst rasch zu einem Kompromiss zu kommen, damit das EU Gesetz über digitale Dienste rasch beschlossen und damit hoffentlich mehr Transparenz und Sicherheit im Netz Wirklichkeit werden kann.-

Das Sozialministerium bemüht sich seit Beginn der Verhandlungen um ein möglichst gutes Ergebnis für Verbraucher:innen und wird sich bis zum Schluss für die Verbraucherrechte einsetzen!

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