„Google“ im Visier des EU-weiten Verbraucherbehörden-Netzwerkes

veröffentlicht am 08.02.2023

Verbesserungen der Verbraucher:innenrechte auf den Plattformen Google Flights, Google Hotels, Google Play Store, Google Store, Google Ads und Google Search

Der grenzüberschreitende Online-Handel boomt, Reisebuchungen über Plattformen sind nach dem Ende der Corona Pandemie wieder möglich, Online Spiele erfreuen sich ungebremster Beliebtheit.

Kurzum - die Digitalisierung ist in den österreichischen Haushalten allgegenwärtig. Mit dem Anstieg der grenzüberschreitenden, digital abgeschlossenen Verträge haben auch die Problemfälle stark zugenommen. Praktiken und Nutzungsbedingungen (AGBs) von Online Marktplätzen und Buchungsplattformen stehen daher seit einiger Zeit im Fokus der Europäischen Kommission und des EU-Netzwerkes der Verbraucherbehörden, die grenzüberschreitende, in der gesamten Union praktizierte Verstöße gegen das Verbraucherrecht abstellen können.

Google sagt Einhaltung von EU Recht zu

Nunmehr konnte das Netzwerk und die EK zahlreiche Zusagen des internationalen Konzerns „Google“ erreichen. Vor allem im Zusammenhang mit der mangelnden Transparenz einiger Unternehmenspraktiken und den fehlenden klaren Informationen über die Beschaffenheit von Produkten und Dienstleistungen, deren Preise bzw. Lieferkosten, Garantie-, Gewährleistungs- und Rücktrittsrechte sowie der Verfügbarkeit von Reparatur und Ersatzleistungen hat sich Google verpflichtet, die geltenden EU Bestimmungen künftig einzuhalten. Die Angebote auf den Online Plattformen von Google betreffend Flug- wie Hotelbuchungen und auf den Online Marktplätzen „Google Play Store“ und „Google Store“ sowie die Praktiken der Google Anzeigen und der Google Suchmaschine sollten für Verbraucher:innen von nun an sicherer sein.

Was bedeutet das für Konsument:innen:

  • Google wird zukünftig darauf achten, dass Verbraucher:innen informiert sind, ob sie direkt mit Google als Vermittlungsplattform einen Vertrag abschließen oder ob ihr Vertragspartner ein Dritter ist, der Waren, Dienstleistungen oder digitale Inhalte auf der Google Plattform anbietet, und ob es sich bei diesem Dritten um ein Unternehmen handelt oder eine Privatperson.
  • Die Kontaktdaten von Google bzw. von Drittanbietern sollten nunmehr leicht auffindbar (inkl. des vollständigen Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse, Firmenbuch- sowie Steuernummer) sein und direkte und wirksame Kontaktmöglichkeiten sicherstellen.
  • Google verpflichtet sich weiters den vollständigen Endpreis (inkl. allf. Lieferkosten, Gebühren, Steuern etc.) von Produkten und Dienstleistungen anzuzeigen.
  • Bei der Bewerbung von Rabatten wird der Konzern sicherstellen, dass der Referenzpreis korrekt angegeben wird.
  • In Zukunft sollten Verbraucher:innen bei der Nutzung von Google einen leicht zugänglichen Link zur Online Streitbeilegungsplattform finden.
  • Wenn Verbraucher:innen die Google Suchmaschine konsultieren, dann sollten sie über die Hauptparameter der Reihung der Vorschläge informiert werden und weiters darüber, wie Provisionszahlungen der Händler und Verkäufer die Ergebnisse einer Suchanfrage beeinflussen.
  • Im “Google Play Store” sollten beim Erwerb und der Nutzung von App Versionen keine ungerechtfertigten Geoblocking-Praktiken sowie andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung der Verbraucher:innen angewandt werden. Der Zugriff auf bevorzugte digitale Inhalte und Dienstleistungen muss ohne Beschränkungen erlaubt sein. In diesem Punkt haben die Behörden allerdings noch Bedenken, da Google einen Wechsel des Wohnsitzlandes nur einmal jährlich zulässt, sodass bei einem vorübergehenden Ortswechsel der Zugang zu lokalen Apps und Spielen in anderen Mitgliedstaaten mitunter technisch beschränkt sein kann. Weiters sollte den Konsument:innen auch die Nutzung von Zahlungsmitteln aus jedem EU-Land ermöglicht werden.

Melden Sie sich bei Problemen!

Falls Sie trotz dieser zugesagten Verbesserungen bei der Nutzung von Online Plattformen und Suchmaschinen von Google darauf stoßen, dass diese Zusagen nicht eingehalten werden oder Sie aufgrund von (technischen) Beschränkungen auf gewisse Apps und Spiele nicht zugreifen können, dann wenden Sie sich direkt an Google und machen das Unternehmen im Hinblick auf seine EU-weiten Zusagen auf diese Probleme aufmerksam bzw. Ihre Rechte geltend. Sollte sich Google nicht an das Vereinbarte halten, können Sie sich auch an die Verbraucherorganisationen oder das Europäische Verbraucherzentrum Österreich bzw. direkt an die nationalen zuständigen Verbraucherbehörden wenden.

www.europakonsument.at;

www.arbeiterkammer.at;

www.vki.at;

www.ombudsstelle.at;

Bundeskartellanwalt (justiz.gv.at);

Verbraucherbehördenkooperation (bev.gv.at);

Nähere Informationen zu den Aktivitäten des Behördennetzwerkes und der Europäischen Kommission:

Pressemitteilung vom 26. Jänner 2023 der Europäischen Kommission

Kurzzusammenfassung der Zugeständnisse

Gesamte umfassende koordinierte Stellungnahme des CPC Netzwerkes (in Englisch )

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