Hüte dich vor „dark patterns“!
veröffentlicht am 15.03.2023
Das Internationale Netzwerk für die Durchsetzung des Verbraucherschutzes (ICPEN) warnt heuer vor manipulativen digitalen Techniken im Internet
Was bedeutet der Begriff „dark pattern“?
Dieser Begriff stammt ursprünglich von einem Webdesigner namens Harry Brignull. Er subsumiert darunter Designtricks, die auf Internetseiten oder in Apps genutzt werden und uns dazu bringen, Dinge zu tun, die wir eigentlich nicht tun wollten, zB etwas zu kaufen oder sich irgendwo zu registrieren.
Solche trügerischen Designmuster begegnen uns im Internet, in Apps, auf Sozialen Medien, Buchungsplattformen, Online Marktplätzen oder Webshops alltäglich. Wer hat sich noch nicht durch ausgeklügelte technische Tricks verleiten lassen, ein Produkt zu bestellen oder unüberlegt eine Cookie-Einwilligung zu geben? Wer hat sich noch nicht durch Banner, die eine Verknappung eines Angebots mittels Countdown Zähler andeuten, unter Druck setzen lassen, um ein Schnäppchen im Internet nicht zu verpassen?
Oftmals wird eine Online Schnittstelle so gestaltet, dass Nutzer:innen die Auswahlmöglichkeiten nicht auf eine neutrale Weise präsentiert bekommen, sondern indem bestimmte Elemente visuell, akustisch oder in sonstiger Weise besonders hervorgehoben werden. So werden Verbraucher:innen zu einer Option gedrängt, die nicht in ihrem Interesse ist.
Weiters kennen wir alle Praktiken, die uns wiederholt auffordern, eine Auswahl zu treffen, die wir bereits getroffen haben (z.B. ob wir wirklich keine Reisestornoversicherung abschließen wollen). Mit einem Klick können wir uns auf einer Webseite anmelden, doch das Verfahren zur Stornierung eines Dienstes ist so kompliziert gestaltet oder so gut versteckt, dass es sehr viel umständlicher ist als die Anmeldung. Manchmal werden wir durch das Webdesign in die Irre geführt und zu Kaufentscheidungen verleitet, die wir bei einer objektiven, neutralen Gestaltung der Webseite nicht getroffen hätten.
Was passiert auf europäischer und internationaler Bühne?
Einige dieser Praktiken können bereits nach der Richtlinie gegen unlautere Praktiken bzw. der Datenschutz-Grundverordnung unzulässig sein. Darüber hinaus hat der europäische Gesetzgeber kürzlich, zumindest für den Bereich der Plattformen und Anbieter von Vermittlungsdiensten, „dark patterns“ dezidiert verboten (siehe Art 25 Digital Services Act). Im Herbst 2022 hat die OECD eine umfassende Studie zu „dark commercial patterns“ publiziert. Das Internationale Netzwerk für die Durchsetzung des Verbraucherschutzes (ICPEN) hat den Fokus des heurigen „Fraud Prevention Month“ ebenso auf das Thema „dark patterns“ gelegt. Weltweit warnen Verbraucherschutzbehörden und –institutionen vor den „dunklen“ Designtricks im World Wide Web.
Was kann man gegen „dark patterns“ tun?
Die Arbeiterkammer Wien hat gemeinsam mit dem Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) mit einer Studie diese Praktiken analysiert und hilfreiche Tipps für Verbraucher:innen publiziert. Um den Design Tricks im Internet zu entkommen, werden folgende Empfehlungen gegeben:
- Installieren technischer Hilfsmittel gegen lästige Cookie-Banner spart Zeit und Nerven
- Nicht durch Countdown-Zähler, Timer und Co beim Online Einkauf stressen lassen
- Nicht erpressen lassen, etwa zu einem erzwungenen Aboabschluss oder einer Registrierung
- Nicht verunsichern lassen, da einige Webseiten emotionale Befindlichkeiten ihrer Nutzer:innen bewusst ausnutzen
Link zur Studie der AK: Dark Patterns: Manipulation im Netz |