Sektoruntersuchung der Europäischen Kommission zum Internet der Dinge

veröffentlicht am 23.02.2022

Im Juli 2020 leitete die Europäische Kommission eine Sektoruntersuchung zum Internet der Dinge für verbraucherbezogene Produkte und Dienstleistungen in der Europäischen Union ein. Im Jänner wurde der Endbericht präsentiert.

Unter Internet of Things (IoT), zu Deutsch Internet der Dinge, bezeichnet man die flächendeckende Vernetzung von Alltagsgegenständen und Maschinen per Internet. Entsprechende Geräte erhalten im Netzwerk eine eindeutige Identität (IP-Adresse) und können Aufgaben vollautomatisiert übernehmen. Dadurch sind beispielsweise einfache Gegenstände auch unabhängig von menschlicher Steuerung in der Lage, überall und rund um die Uhr miteinander kommunizieren. Ausgestattet mit Sensoren und Prozessoren und verbunden über Internet werden Informationen erfasst, ausgewertet und an andere vernetzte Geräte weitergegeben.

Wettbewerbshindernisse orten

Mit dem Ziel, potentielle Wettbewerbsprobleme und –hindernisse am IoT-Markt ausfindig zu machen, startete die Europäische Kommission 2020 eine breit angelegte Untersuchung von Produkten und Dienstleistungen, die für das Internet der Dinge eine Rolle spielen.  Basierend auf einer öffentlichen Konsultation sammelte die EK Informationen über intelligente Haushaltsgeräte (z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Fernsehgeräte, udgl.), über sogenannte „Wearables“, also am Körper getragene Geräte wie Fitness-Tracker, wie auch Informationen über Dienstleistungen, die über intelligente Geräte bereitgestellt werden, wie z.B. Musik- und Video-Streamingdienste. Auch der zunehmende Einsatz von Sprachassistenten stand im Fokus dieser Untersuchung.

Erschwerter Zugang für kleine Unternehmen

Im Jänner 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Abschlussbericht, aus dem hervorgeht, dass das Internet der Dinge für Verbraucher:innen zwar noch ein relativ neues Gebiet ist, aber rasch wächst und immer mehr Teil unseres Alltags wird. Außerdem sehe man einen Trend zur wachsenden Verfügbarkeit von Sprachassistenten als Benutzerschnittstellen, über die Verbraucher:innen mit verschiedenen intelligenten Geräten und Funktionen interagieren können.

Für viele Unternehmen sei es aber generell schwierig, in diesem Bereich Fuß zu fassen, so der Bericht. Zum einen wurden von den Befragten die Kosten von Technologieinvestitionen, insbesondere am Markt für Sprachassistenten, als sehr hoch bewertet. Eine weitere Marktzutrittsschranke sei die Konkurrenz mit großen Anbietern wie etwa Google, Amazon oder Apple, die die gängigsten Betriebssysteme für intelligente und mobile Geräte sowie die führenden Sprachassistenten bereitstellen und durch einseitig geregelte Geschäftsbedingungen, technische Anforderungen und Zertifizierungsverfahren maßgeblich bestimmen, welche Anforderungen erforderlich sind, um die Interoperabilität (= Fähigkeit unterschiedlicher Systeme, möglichst nahtlos zusammenzuarbeiten) ausschließlich mit ihrer eigenen Technologie zu erreichen.

Potenzielle Problembereiche

Weiters zeigt der Bericht unter anderem folgende potenzielle Problembereiche auf:

  • Sprachassistenten und Betriebssysteme intelligenter Geräte gelten als Vermittler zwischen Nutzer:innen und intelligenten Geräten bzw. den über sie abgewickelten Leistungen für Verbraucher:innen. Durch diese Stellung und ihre Schlüsselrolle bei Datengenerierung und -erhebung wären sie aber auch in der Lage, Nutzerbeziehungen und -verhalten zu kontrollieren.
  • Anbieter von Sprachassistenten haben umfassenden Zugang zu Daten, einschließlich Informationen über die Interaktionen der Nutzerinnen und Nutzer mit intelligenten Geräten und verbraucherbezogenen Dienstleistungen Dritter.
  • Eigentumsrechtlich geschützte Technologien führen dazu, dass bestimmte Anbieter von Sprachassistenten und Betriebssystemen die einseitige Kontrolle über Interoperabilitätsprozesse (z.B. Schnittstellen zwischen Systemen) hätten und so die Funktionen intelligenter Geräte und verbraucherbezogene Leistungen Dritter beschränken könnten.

Folgemaßnahmen?

Am Ende des Berichts finden sich politische Schlussfolgerungen, die im Hinblick auf die nächsten Schritte der EK letztlich wage bleiben. Ziel der Untersuchung war es Wettbewerbshindernisse aufzuzeigen und Maßnahmen zu setzen, um das Wettbewerbsrecht durchzusetzen, so diese aufgrund der Ergebnisse erforderlich wären. Hier hat die Kommission in Aussicht gestellt, gezielt Untersuchungen einzuleiten, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass die festgestellten Bedenken auf potenziell wettbewerbswidrige Praktiken zurückzuführen sind. Weiters sollen die Ergebnisse der Sektoruntersuchung auch in die aktuellen Verhandlungen des EU-Gesetzesvorschlages über digitale Märkte einfließen. 

Letztlich soll im Einklang mit der Digitalstrategie der Kommission das Ziel einer fairen und wettbewerbsfähigen digitalen Wirtschaft erreicht werden. 

Hier geht's zum Endbericht.

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