DSGVO-Verstoß: Millionenstrafe für "jö Bonus Club"

veröffentlicht am 18.08.2021

Weil die Nutzerinnen und Nutzer in der Einverständniserklärung des jö Bonus Club über den Einsatz personenbezogener Daten nicht ausreichend informiert wurden, verhängte die Datenschutzbehörde eine Strafe in Höhe von EUR 2 Millionen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Konkret geht es um Anmeldungen im „jö Bonus Club“ im Zeitraum Mai 2019 bis März 2020. Nach Ansicht der Datenschutzbehörde war den Nutzerinnen und Nutzer, die sich in diesem Zeitraum über die Webseite oder einen Flyer anmeldeten, die Zustimmung zum Profiling nicht eindeutig erkennbar.

Logo Jö Bonus Club, © upload.wikimedia.org

Profiling ist eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten und dient im konkreten Fall dazu, bei Einkäufen hinterlassene Daten zusammen zu führen und auszuwerten, um Kundenpräferenzen ermitteln und zielgerichtete Werbemaßnahmen setzen zu können.

Aktive und freiwillige Einwilligung notwendig

Nach der Datenschutzgrundverordnung ist Profiling grundsätzlich erlaubt, allerdings müssen die Betroffenen ihre aktive und freiwillige Einwilligung  (zu den Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung siehe hier https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Digitalisierung/Datenschutz/Einwilligung.html) geben.

Aufgrund der Ausgestaltung der Einwilligungserklärungen des jö Bonus Clubs war davon auszugehen, dass Kundinnen und Kunden eine Einwilligung zu Profiling erteilten, ohne sich dessen bewusst gewesen zu sein.

Die Entscheidung der Datenschutzbehörde ist nicht rechtskräftig. Laut Medienberichten wird REWE Beschwerde erheben. Damit entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz. Wir werden berichten.

 

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