Gesetz über digitale Dienste (DSA)

veröffentlicht am 04.07.2022

Lang erwarteter finaler Text nach politischer Einigung im April nunmehr bekannt

Computerbildschirm als Auslagenscheibe, Markise , © Megan_Rexazin auf pixabay
Vertreter:innen des Europäischen Parlaments (EP), des Rates und der Europäischen Kommission (EK) haben sich bereits im April 2022 im Rahmen der sog. Trilogverhandlungen auf strengere Regelungen für Online Plattformen geeinigt. Im Fokus der Internetregulierung stehen vor allem auch die großen Tech Konzerne, wie Google, Meta und TikTok usw. Die Einzelheiten der politischen Einigung über das neue „Europäische Online-Grundgesetz“ wurden jedoch erst Mitte Juni bekannt.  

Was hat sich für Verbraucher:innen aufgrund der Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments noch verbessert?

Mehr Verantwortung, mehr Transparenz

Der neue Artikel 23a verbietet den Online Plattformen den Einsatz von sog. „dark patterns“; dh es ist den Anbietern von Online Plattformen zukünftig untersagt, irreführende Techniken einzusetzen oder ihre Online Schnittstellen derart zu konzipieren, dass Nutzer:innen bei ihrer Entscheidungsfindung getäuscht oder manipuliert werden können. Die Europäische Kommission (EK) kann zur leichteren Anwendung dieser vagen Gesetzesbestimmung auch spezifische Leitlinien zu bestimmten Praktiken der Plattformen erlassen.
So könnte es künftig klarere Vorgaben geben, inwieweit es den Anbieter:innen verboten ist, bestimmte Wahlmöglichkeiten für die Nutzer:innen eines Dienstes stärker hervorzuheben als andere Optionen. 

Weiters wurden die Transparenzanforderungen an Empfehlersysteme auf sämtliche Online Plattformen ausgedehnt und weiter verschärft. Algorithmen entscheiden im Hintergrund und ohne dem Wissen oder dem Bewusstsein der Nutzer:innen von Onlinediensten, welche Informationen, welche Werbespots oder welche Produkte sowie Videos ihnen angezeigt werden. Plattformen soll daher ua die Pflicht treffen, die Hauptparameter ihrer Empfehlungsalgorithmen und deren Relevanz offenzulegen und Nutzer:innen eine einfache und direkt zugängliche Funktion zur leichten Änderung dieser Parameter zur Verfügung zu stellen.

Sehr große Online Plattformen trifft zusätzlich die Pflicht, zumindest ein „Recommender-System“ anzubieten, dass nicht auf „Profiling“ bzw „Tracking“ ihrer Nutzer:innen (zB Einschätzung eines Kaufverhaltens auf Basis des bisherigen Online Verhaltens) beruht. Die großen Tech-Konzerne müssen auch zugelassenen, unabhängigen Forscher:innen und den Kontrollstellen den Zugang zu ihren Daten und verwendeten Algorithmen gewähren bzw die gesellschaftliche Relevanz ihrer algorithmischen Entscheidungsfindung jährlich in einer Risikoanalyse bewerten.

Online-Werbung

Plattformen werden zu einem hohen Datenschutzniveau, zu mehr Sicherheit und Schutz für Minderjährige im Internet verpflichtet. Allen Anbieter:innen von Online Plattformen ist künftig zielgerichtete, auf Profiling basierte Werbung an Minderjährige verboten; soweit ihnen bekannt ist,  

dass die Nutzer:innen minderjährig sind. Plattformen dürfen zur Altersüberprüfung jedoch keine zusätzlichen, personenbezogenen Daten erheben. Zur einheitlichen Anwendung dieser Werbebeschränkungen kann die EK wiederum Leitlinien beschließen. Ein komplettes Verbot von personalisierter Werbung, die auf Tracking-Methoden von Nutzer:innen beruht, konnte auf europäischer Ebene leider nicht erreicht werden.

Darüber hinaus verbietet der DSA, dass in Zukunft Werbung auf Basis von sensiblen Daten (zB Gesundheitsdaten, Daten, die auf die sexuelle Orientierung, politische Meinung oder die religiöse Überzeugung schließen lassen) ausgespielt wird.

Online Marktplätze

Auf Bestreben des Europäischen Verbraucherdachverbandes BEUC wurde eine Pflicht für Anbieter:innen von Online Marktplätzen zur zukünftig stichprobenhaften Prüfung der Rechtskonformität der von Dritten auf ihrem Marktplatz angebotenen Dienstleistungen und Produkten eingeführt. Eine solche punktuelle Überprüfung hat anhand von offiziellen, frei zugänglichen Datenbanken oder Online Schnittstellen zu erfolgen.

Wie geht´s weiter?

Der DSA bringt nach einer ersten Einschätzung einige Verbesserungen für Verbraucher:innen beim Online Shopping im Internet. Die horizontale Internetregulierung kann aus verbraucherpolitischer Sicht als ein erster Schritt in die richtige Richtung zu mehr Sicherheit für Konsument:innen in der digitalen Welt gewertet werden. Es fehlen jedoch nach wie vor auf Online Marktplätze zugeschnittene Regeln, um unseriöse Angebote erst gar nicht online gehen zu lassen bzw. deren umgehende Entfernung zu gewährleisten. Die Forderung nach einer europäischen, verbraucherspezifischen Internet-/Plattformregulierung verbleibt daher auch in Zukunft auf der Agenda unseres Ressorts. 

Wir haben zu dem Thema bereits im folgenden Artikel vom 19.12.2021 (WAS OFFLINE ILLEGAL IST, SOLL ES AUCH ONLINE SEIN) berichtet. 

Link zum finalen Text des Digital Services Act vom 15.06.2022 auf der Homepage des Europäischen Parlaments.

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