Clearview AI darf biometrische Daten nicht verwenden

veröffentlicht am 14.07.2023

Die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) hat entschieden: Clearview AI, das Gesichtserkennungssoftware an Strafverfolgungsbehörden in den USA verkauft, darf nicht länger biometrische Daten des Beschwerdeführers verarbeiten und muss ihre bestehenden Daten löschen.

Über Clearview AI haben wir bereits berichtet:

Gesichterkennungssoftware von Clearview AI in Europa unzulässig (konsumentenfragen.at)

Clearview AI erstellt mithilfe einer Gesichterkennungssoftware eine Datenbank aus Milliarden von im Internet zugänglichen Fotos von menschlichen Gesichtern. Die Bilder dafür stammen aus sozialen Medien und anderen Online-Quellen. Mittels künstlicher Intelligenz lassen sich anhand eines einzelnen Fotos eines Gesichts mit der Clearview-AI-Software andere öffentlich zugängliche Bilder derselben Person finden und mit persönlichen Daten wie Name, Wohnort und Beruf verknüpfen.

Clearview AI arbeitet mit unzähligen Strafverfolgungsbehörden zusammen – vor allem in den USA. Eine Recherche von "Buzzfeed" ergab jedoch, dass auch Behörden aus mehreren EU-Mitgliedstaaten die Software zumindest ausprobierten Clearview AI Offered Free Trials To Police Around The World (buzzfeednews.com).

Zusammenschluss mehrerer europäischer Datenschutzbehörden

Da nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Erfassung und Verwendung biometrischer Bilder europäischer Verbraucher:innen ohne deren ausdrücklicher Zustimmung unzulässig ist, haben einige Datenschutzorganisationen, darunter auch noyb , im Mai 2021 eine Reihe von Beschwerden gegen Clearview AI Inc. eingereicht.

Entscheidung der Datenschutzbehörde (DSB)

Nun liegt eine Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde vor, und diese fällt eindeutig zugunsten des Beschwerdeführers aus: Clearview muss die DSGVO einhalten. Obwohl das Unternehmen seinen Sitz in den USA hat und seine Dienste nicht in der EU anbietet, gilt die DSGVO, weil Clearview AI seine Software für das „Scraping“ und den Verkauf von personenbezogenen Daten von Europäer:innen einsetzt. Für das Sammeln von Bildern des Beschwerdeführers für eine biometrische Suchmaschine fehlt eine gültige Rechtsgrundlage nach der DSGVO. Die gespeicherten, personenbezogenen Daten des Beschwerdeführers sind daher zu löschen.

Keine Geldstrafe

Im Gegensatz zu anderen Datenschutzbehörden hat die österreichische Datenschutzbehörde keine Geldstrafe verhängt. Auch hat sie kein generelles Verbot von Clearview in Österreich angeordnet (behält sich aber in der Entscheidung vor, das zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen). Die österreichische Behörde hat Clearview aufgefordert, einen Vertreter in der EU zu benennen, damit die EU-Bürger:innen ihre Rechte leichter wahrnehmen können.

Für Clearview wird es eng in Europa

Nun liegen einige, für Clearview schmerzhafte, Urteile vor. Die österreichische Entscheidung folgt der Entscheidung der französischen Behörde im Dezember 2021, der Entscheidung der Italienischen Behörde im März 2022 und der Entscheidung der griechischen Behörde im Juni 2022: alle Behörden hatten die Erhebung und Verarbeitung von Daten durch Clearview untersagt. Die Behörden in Griechenland und Italien haben das Unternehmen mittlerweile jeweils zur Höchststrafe von 20 Millionen Euro verurteilt.

Bleibt abzuwarten, ob Clearview AI diese Strafen auch zahlen wird. Jedenfalls ist zu hoffen, dass derart hohe Strafen eine für Unternehmen abschreckende Signalwirkung haben.

Clearview AI in Österreich als illegal eingestuft, aber keine Strafe verhängt (noyb.eu)

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