Deutsche Sammelklage gegen Amazon Prime

veröffentlicht am 11.06.2024

Auch österreichische Konsument:innen können sich anmelden

Amazon Prime Logo auf Bildschirm , © Thibault Penin auf Unsplash

Anfang Februar 2024 stellte Amazon Prime einseitig sein Videostreaming um: Kund:innen können seitdem nur noch werbefrei streamen, wenn sie Mehrkosten von 2,99 Euro im Monat akzeptieren. Wir haben darüber berichtet Streamingdienste im Fokus der Konsumentenschützer:innen (konsumentenfragen.at) Diesen einseitigen Eingriff in bestehende Verträge kritisierten Verbraucherschützer:innen im deutschsprachigen Raum. Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte bereits am 15.03.2024 auf Unterlassung geklagt.

Nun wird die Verbraucherzentrale Sachsen eine Sammelklage einbringen und möchte auf diesem Weg Geld für Betroffene zurückholen. Wer vor dem 5. Februar 2024 ein Abo bei Amazon Prime Video hatte, kann sich nun kostenfrei für die Klage anmelden.

Anmeldung zur Sammelklage noch bis 9. Juni 2026 möglich

Wer an der Klage teilnehmen will, muss sich im Klageregister beim deutschen Bundesamt für Justiz (BfJ) registrieren. Das ist kostenfrei auch für österreichische Konsument:innen möglich. Die mündliche Verhandlung beginnt am 19. Mai 2026, eine Registrierung im Klageregister ist bis zum 9. Juni 2026 möglich. Mitmachen können sowohl Kund:innen, die das Zusatz-Abo für werbefreies Streamen abgeschlossen haben, als auch jene, die die 2,99 Euro nicht zusätzlich bezahlen und daher Werbung bekommen. 

LINK zur Anmeldung: BfJ - Formulare (bundesjustizamt.de)

Die Vebraucherzentrale Sachsen stellt eine FAQ und Ausfüllhilfe zur Registierung bereit:  Amazon Sammelklage: FAQ und Ausfüllhilfe | Verbraucherzentrale Sachsen


(aktualisiert am 18.5.2026)

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