Gericht der europäischen Union bestätigt Strafe gegen Gaming-Plattform Steam

veröffentlicht am 23.10.2023

Das Gericht der Europäischen Union hat ein wegweisendes Urteil gefällt und bestätigt, dass Valve Corporation, der Betreiber von Steam, sowie fünf Videospielverleger, die ihre Spiele auf Steam anbieten, gegen die EU-Geoblocking-Verordnung verstoßen hatten. 

Hintergrund und Nichtigkeitsklage

Die EU-Kommission hatte 2021 eine Strafe von 7,8 Millionen Euro Valve Corporation und fünf Videospiel-Publisher verhängt.  Die Strafen waren eine Reaktion auf die Verwendung von Aktivierungs-Keys, um Videospiele zu unterschiedlichen Preisen in verschiedenen europäischen Ländern anzubieten. Dieses Geoblocking-Verhalten verstieß gegen die EU-Vorschriften, die einen einheitlichen Marktzugang für digitale Produkte in der EU vorschreiben. Valve klagte gegen die Strafe - ohne Erfolg. Die Richter wiesen eine Klage des Unternehmens  in Luxemburg ab und bestätigten, dass Valve und die Publisher gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben. 

Gerichtsurteil und Auswirkungen

Das Gericht der Europäischen Union bestätigte, dass die EU-Kommission ausreichend nachgewiesen hatte, dass Valve und die Publisher sich auf Absprachen bezüglich der Verwendung von Aktivierungs-Keys eingelassen hatten, um geografische Preisunterschiede auszunutzen. Diese Praxis wurde als Geoblocking bezeichnet und ist in der EU verboten. Das Gericht stellte fest, dass die Maßnahmen der EU-Kommission rechtens waren. Die Strafen wurden somit nicht als wettbewerbsschädigend und willkürlich bezweckt – wie von der Klagsseite behauptet - eingestuft.

Praktik dient nicht dem Schutz des Urheberrechts

Ebenso wies das Gericht Valves Argumentation im Zusammenhang mit dem Urheberrecht ab. Das Gericht betonte, dass das Urheberrecht es zwar erlaubt, durch den Verkauf von Softwarelizenzen den geschützten Gegenstand gewerblich zu vermarkten, jedoch keine Maßnahmen rechtfertigt, die unnatürliche Preisunterschiede zwischen verschiedenen nationalen Märkten schaffen. Solche Abschottung und Preisunterschiede stehen im Widerspruch zum Ziel des EU-Binnenmarktes.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass es den Unternehmen nicht um den Schutz des Urheberrechts, sondern um die zu erzielenden Gewinnmargen gegangen wäre. Es sollte verhindert werden, dass Verbraucher:innen oder Vertriebshändler Videospiele womöglich in anderen Ländern zu niedrigeren Preisen kaufen, was unter anderem Verluste für die Vertreiber und Verleger bedeutet hätte. 

Dieses Urteil markiert einen wichtigen Schritt in der Durchsetzung von Wettbewerbsregeln und Urheberrechten im digitalen Zeitalter.

Gegen die Entscheidung kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof, vorgegangen werden. Ob Valve diesen Schritt setzt, bleibt abzuwarten.

Alles zum Nachlesen finden Sie hier. https://europakonsument.at/strafen-gegen-betreiber-von-steam-rechtmaessig/67100


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