Bonitätsprüfung: Es geht um Ihre Kreditwürdigkeit

Bevor eine Bank einen Kredit vergibt, muss die Bonität jeder Kreditnehmerin und  jedes Kreditnehmers genau geprüft werden. Dazu müssen Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer ihr laufendes monatliches Einkommen nachweisen. 

Oft wird auch eine Auskunft über die wesentlichen Ausgaben verlangt. Die Bank trifft aber auch die Pflicht, von sich aus Informationen über die Kreditwürdigkeit von Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern einzuholen. So prüft sie vor der Kreditvergabe regelmäßig in der Konsumenten-Kredit-Evidenz des KSV (Kreditschutzverband von 1870) nach, ob bereits andere Kredite bestehen oder vielleicht gar Zahlungsschwierigkeiten aufgetreten sind. Verletzt eine Bank die Bonitätsprüfung, kann sie schadenersatzpflichtig werden. 

Kredite nicht um jeden Preis

Wird die Kreditgewährung von der Bank aus Bonitätsgründen abgelehnt, wollen manche Konsument:innen mit der Hilfe von Kreditvermittler:innen doch noch ans Ziel kommen und einen Kredit aufnehmen. Davon ist jedenfalls abzuraten: Die solcherart vermittelten Kredite können Kreditnehmer:innen aufgrund des höheren Risikos und dadurch, dass Kreditvermittlerunternehmen Provisionen in Höhe von bis zu fünf Prozent des Bruttokreditbetrags verlangen können, sehr teuer kommen.

Die Ablehnung der Kreditvergabe durch die Bank sollte auch als Warnsignal gesehen werden: Sie bedeutet, dass die Fachleute der Bank eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit sehen, dass der Kredit nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt werden könnte.  Im Fall allgemeiner Verbraucherkredite müsste die Bank eine Warnung an die Kreditwerber:innen aussprechen. Bei Hypothekar- und Immobilienkrediten dürfte die Bank den Kredit gar nicht gewähren.

Je besser die Bonität von Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer, desto geringer das Ausfallsrisiko für die Bank. Bei guter Bonität erweitert sich daher der Verhandlungsspielraum für Konsument:innen hinsichtlich der Zinsen, Bearbeitungsgebühren und sonstigen Kosten.

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