Sonstige Rechte

Neben den genannten - in der Praxis wichtigsten - Rechten von Betroffenen gibt es noch das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

So kann die Einschränkung der Verarbeitung mit einer entsprechenden Begründung verlangt werden (z.B. für den Zeitraum, in dem noch nicht feststeht, ob ein Widerspruch der betroffenen Person begründet ist).
Ebenso steht es dem Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen zu, seine einem Verantwortlichen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format zu erhalten um sie einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln.

  • Formloser, kostenloser Antrag
    Zur Durchsetzung dieser Rechte braucht es lediglich einen formlosen Antrag, der grundsätzlich kostenlos ist. 
  • Beschwerde bei Rechtsverletzung
    Im Falle einer behaupteten Rechtsverletzung, z.B. auch wenn einem Antrag auf Löschung, Berichtigung, etc. nicht entsprochen wird, kann jede betroffene Person innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von dem beschwerenden Ereignis eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einbringen.

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