Sollzinssatz und effektiver Jahreszins

Wenn Banken von Zinsen sprechen, sollten Sie genau aufpassen: es ist nämlich von wesentlicher Bedeutung, ob es dabei um den Sollzinssatz oder den effektiven Jahreszinssatz geht!

Soll- oder Nominalzinssatz

Unter dem Soll- oder Nominalzinssatz versteht man den in einem Kreditvertrag vereinbarten fixen oder variablen Prozentsatz, der auf jährlicher Basis (per annum) auf die aushaftenden Kreditauszahlungsbeträge angewandt wird.  Mit laufender Zahlung des Kapitals werden bei einem Abstattungskredit die Zinsen daher betragsmäßig immer weniger.  Ändert sich der ursprünglich vereinbarte Sollzinssatz, müssen Kreditnehmer:innen vorher schriftlich darüber informiert werden. Unterlassen Kreditgeber:innen diese Information, kann eine für Kreditnehmer:innen nachteilige Änderung nicht wirksam werden.

Effektiver Jahreszins - wichtigste Vergleichsgröße

Der effektive Jahreszins berücksichtigt hingegen die Gesamtkosten des Kredits. Er beinhaltet daher neben den Sollzinsen auch Spesen, Bereitstellungsprovisionen, Kontoführungsentgelte, Bearbeitungsgebühren sowie die Kosten von Versicherungsverträgen, wenn deren Abschluss verpflichtend und deren Höhe bereits bekannt ist. Ist die Höhe nicht bekannt, müssen Konsument:innen zumindest darauf hingewiesen werden, dass eine Verpflichtung zum Abschluss einer solchen Versicherung besteht.

Der effektive Jahreszinssatz drückt somit die Gesamtkosten des Kredits als jährlichen Prozentsatz des gesamten Kreditbetrags aus. Dadurch soll Kreditnehmer:innen der Vergleich von verschiedenen Kreditangeboten ermöglicht werden. Bei gleichem Sollzinssatz können Kredite unterschiedliche effektive Jahreszinse aufweisen, da Banken neben den Sollzinsen unterschiedlich hohe Entgelte verlangen.

Manchmal wird der effektive Jahreszinssatz im Kreditvertrag zu niedrig angegeben, weil bestimmte Belastungen wie beispielsweise eine verpflichtende Versicherung nicht einbezogen wurden. In einem solchen Fall gilt jener Sollzinssatz, der unter Zugrundelegung des falsch angegebenen Effektivzinses bei der Berechnung heraus gekommen wäre. Konsument:innen müssen also weniger Zinsen zahlen.

Verzugszinssatz

Der Verzugszinssatz, der jene Zinsen ausdrückt, die (zusätzlich) anfallen, wenn Kreditnehmer:innen mit ihren Raten im Rückstand sind, darf bei Verbrauchergeschäften den vereinbarten regulären Sollzinssatz um nicht mehr als fünf Prozentpunkte übersteigen.

Ist kein Verzugszinssatz vertraglich vereinbart, gilt der gesetzliche Verzugszinssatz in Höhe von 4% pro Jahr.

WICHTIG

Vergleichen Sie bei Kreditangeboten stets die angegebenen effektiven Jahreszinssätze und nicht die Nominalzinssätze miteinander. Nur auf diese Weise können Sie die tatsächlichen Kreditkosten vergleichen. Zusätzlich kann es noch nützlich sein die Gesamtbelastung zu vergleichen.

Wenden Sie sich an eine Verbrauchereinrichtung, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Effektivzinssatz nicht richtig berechnet wurde!

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