Sollzinssatz und effektiver Jahreszins
Wenn Banken von Zinsen sprechen, sollten Sie genau aufpassen: es ist nämlich von wesentlicher Bedeutung, ob es dabei um den Sollzinssatz oder den effektiven Jahreszinssatz geht!
Soll- oder Nominalzinssatz
Unter dem Soll- oder Nominalzinssatz versteht man den in einem Kreditvertrag vereinbarten fixen oder variablen Prozentsatz, der auf jährlicher Basis (per annum) auf die aushaftenden Kreditauszahlungsbeträge angewandt wird. Mit laufender Zahlung des Kapitals werden bei einem Abstattungskredit die Zinsen daher betragsmäßig immer weniger. Ändert sich der ursprünglich vereinbarte Sollzinssatz, müssen Kreditnehmer:innen vorher schriftlich darüber informiert werden. Unterlassen Kreditgeber:innen diese Information, kann eine für Kreditnehmer:innen nachteilige Änderung nicht wirksam werden.
Effektiver Jahreszins - wichtigste Vergleichsgröße
Der effektive Jahreszins berücksichtigt hingegen die Gesamtkosten des Kredits. Er beinhaltet daher neben den Sollzinsen auch Spesen, Bereitstellungsprovisionen, Kontoführungsentgelte, Bearbeitungsgebühren sowie die Kosten von Versicherungsverträgen, wenn deren Abschluss verpflichtend und deren Höhe bereits bekannt ist. Ist die Höhe nicht bekannt, müssen Konsument:innen zumindest darauf hingewiesen werden, dass eine Verpflichtung zum Abschluss einer solchen Versicherung besteht.
Der effektive Jahreszinssatz drückt somit die Gesamtkosten des Kredits als jährlichen Prozentsatz des gesamten Kreditbetrags aus. Dadurch soll Kreditnehmer:innen der Vergleich von verschiedenen Kreditangeboten ermöglicht werden. Bei gleichem Sollzinssatz können Kredite unterschiedliche effektive Jahreszinse aufweisen, da Banken neben den Sollzinsen unterschiedlich hohe Entgelte verlangen.
Manchmal wird der effektive Jahreszinssatz im Kreditvertrag zu niedrig angegeben, weil bestimmte Belastungen wie beispielsweise eine verpflichtende Versicherung nicht einbezogen wurden. In einem solchen Fall gilt jener Sollzinssatz, der unter Zugrundelegung des falsch angegebenen Effektivzinses bei der Berechnung heraus gekommen wäre. Konsument:innen müssen also weniger Zinsen zahlen.
Verzugszinssatz
Der Verzugszinssatz, der jene Zinsen ausdrückt, die (zusätzlich) anfallen, wenn Kreditnehmer:innen mit ihren Raten im Rückstand sind, darf bei Verbrauchergeschäften den vereinbarten regulären Sollzinssatz um nicht mehr als fünf Prozentpunkte übersteigen.
Ist kein Verzugszinssatz vertraglich vereinbart, gilt der gesetzliche Verzugszinssatz in Höhe von 4% pro Jahr.
Vergleichen Sie bei Kreditangeboten stets die angegebenen effektiven Jahreszinssätze und nicht die Nominalzinssätze miteinander. Nur auf diese Weise können Sie die tatsächlichen Kreditkosten vergleichen. Zusätzlich kann es noch nützlich sein die Gesamtbelastung zu vergleichen.
Wenden Sie sich an eine Verbrauchereinrichtung, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Effektivzinssatz nicht richtig berechnet wurde!
Material
Online-Bankenrechner zum Vergleich von Zinsen und Spesen für Sparbücher, Kredite und Girokonten.
Hrsg. Arbeiterkammer.
Girokonten im Test - Bankenrechner der Arbeiterkammern
Kredite - Häufig gestellte Fragen.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
Konsument | Arbeiterkammer
MUSTERBRIEF: Rücktritt vom Kreditvertrag.
AK Musterbriefe-Datenbank zum Thema Konsumentenschutz.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Fragen und Antworten der Bankenschlichtung Österreich.
Erhältlich bei der Bankenschlichtungsstelle.
www.bankenschlichtung.at/downloads.html
VKI Ratgeber: Das Spargutbuch - Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung.
Erhältlich beim VKI als kostenloses Download.
Buch: Das Spargutbuch | KONSUMENT.AT
Links
Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
Verbraucherrecht | VKI
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Schuldenberatung: Hier finden Sie alle Standorte österreichweit von staatlich anerkannten Beratungsstellen.
Schuldenberatung - Schuldenberatung
Budgetrechner: Durch Eingabe von Einnahmen/Ausgaben, können Sie berechnen wie ausgeglichen Ihr Budget ist. Hrsg. Schuldnerberatung.
www.budgetberatung.at/budgetberatung/rechner/index.php
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Kredit und Vertragsabschluss. Informationen der Arbeiterkammer.
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