Tierschutzrat

Zur Beratung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wurden folgende Gremien eingerichtet:

Diese drei beratenden Gremien erstatten auch Vorschläge für den vom Bundesminister zu erstellenden mehrjährigen Arbeitsplan für sämtliche Belange des Tierschutzes.

Der Tierschutzrat dient als Gremium der Begleitung, Evaluierung und Weiterentwicklung des (rechtlichen) Tierschutzes in Österreich.

Die Aufgaben des Tierschutzrates:

  • Beratung des zuständigen Bundesministers,
  • Schaffung von Grundlagen für eine einheitliche Vollziehung des Tierschutzrechts,
  • Evaluierung der Implementierung des Tierschutzrechts,
  • Mitwirken an der Rechtsfortbildung,
  • Ausarbeitung von Grundlagen für Entscheidungen aufgrund wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse,
  • Abgabe wissenschaftlicher Stellungnahmen und Empfehlungen.

Die Vollziehung im Bereich des Tierschutzes obliegt weiterhin den Bundesländern. Daher kommen den Richtlinien und Stellungnahmen des Tierschutzrates zu Fragen der Auslegung des Tierschutzgesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen besondere Bedeutung für eine einheitliche Vollziehung zu. Dies geschieht unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben, ökonomischer Gegebenheiten und den Möglichkeiten praktischer Umsetzung im Auftrag des Bundesministeriums für für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Der Tierschutzrat setzt sich wie folgt zusammen:

  • Vertreter:innen des Bundesministeriums für für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz,
  • Vertreter:innen des Ministerium für Landwirtschaft,
  • Vertreter:innen der Kammern,
  • Vertreter:innen der Tierschutzorganisationen,
  • Vertreter:innen der Universitäten,
  • Vertreter:innen der Österreichischen Zooorganisationen,
  • Vertreter:innen des Lehr- und Forschungszentrums für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein,
  • Tierschutzombudspersonen.

Dokumente des Tierschutzrates

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