Vorläufiger Erfolg der Stadt Wien im Rechtsstreit gegen Airbnb

veröffentlicht am 07.06.2021

Städtische Gemeindewohnungen dürfen nicht zur Vermietung angeboten werden.

Im Juli 2020 reichte die Stadt Wien Klage gegen die beliebte Vermietungsplattform Airbnb beim Handelsgericht Wien ein. Gegenstand waren regelmäßige Vermietungen von Gemeindewohnungen, die über Airbnb inseriert wurden. Da eine Untervermietung von Gemeindewohnungen nicht erlaubt ist und Verhandlungen mit Airbnb über eine automatische Sperre von Gemeindebau-Anzeigen gescheitert sind, sah sich die Stadt Wien gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten.

Vorläufiger Erfolg für die Stadt Wien

Die Stadt Wien hat nun in diesem Rechtsstreit einen vorläufigen Erfolg erzielt. Das Handelsgericht Wien hat mit einem - noch nicht rechtskräftigen - Urteil erstinstanzlich entschieden, dass städtische Gemeindewohnungen nicht zur Vermietung durch die Plattform angeboten werden dürfen.  AirBnB habe es zu unterlassen, Angebote zur Vermietung und/oder Untervermietung von Wohnungen der Stadt Wien, deren Adressen ihr bekannt sind, weltweit im Internet, insbesondere über mobile Apps oder Websites, insbesondere unter den Domains airbnb.at oder airbnb.com zu verbreiten.

Medial verkündete Airbnb das Urteil zu prüfen. Es ist wohl anzunehmen, dass Airbnb Berufung erheben wird. 

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