Beendigung des Versicherungsvertrags

Die Beendigung des Versicherungsvertrags erfolgt entweder durch Zeitablauf oder Kündigung.

Ablauf der Laufzeit des Versicherungsvertrags

Versicherungsverträge, die für weniger als ein Jahr abgeschlossen werden, enden automatisch nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Alle anderen Verträge verlängern sich in der Regel immer wieder für ein weiteres Jahr, sofern nichts anderes vereinbart wurde oder rechtzeitig vor Ablauf der Versicherungsperiode (das ist der Zeitraum eines Jahres ab Versicherungsbeginn) eine schriftliche Kündigung durch die Versicherungsnehmerin/den Versicherungsnehmer erfolgt. Das Versicherungsunternehmen hat die Versicherten rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass sich der Vertrag ohne Kündigung um ein weiteres Jahr verlängert. 

Kündigung

Versicherungsverträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden, können in der Regel sowohl von Versicherungsnehmerinnen/Versicherungsnehmer, als auch von Versicherungsunternehmen zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden.

Dabei sind Kündigungsfristen einzuhalten, die nicht kürzer als einen Monat und nicht länger als drei Monate sein dürfen.

Verträge mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren können von Konsumentinnen und Konsumenten jedenfalls zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich (unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat) gekündigt werden.

WICHTIG

Die Kündigungsmöglichkeiten samt Kündigungsfristen sind in den Versicherungsbedingungen enthalten. Lesen Sie diese genau und merken Sie allfällige Kündigungstermine vor!

Außerordentliche Kündigung

In manchen Fällen können Versicherungsverträge jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Die Voraussetzungen dafür finden sich im Gesetz oder in den Versicherungsbedingungen. Eine Auflösung des Vertrags durch Versicherungen kommt etwa dann in Betracht, wenn Versicherungsnehmer:innen Prämien trotz Mahnung nicht bezahlen oder bestimmte Obliegenheiten verletzen. Verweigert die Versicherung unbegründet die Leistung, kann der Vertrag von Versicherungsnehmer:innen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. In manchen Versicherungssparten kann das Unternehmen auch nach Eintritt und Deckung eines Versicherungsfalls den Vertrag kündigen.

Dauerrabatt-Klauseln

Viele Versicherungen gewähren für eine langjährige Vertragsbindung einen Treuebonus, den sogenannten Dauerrabatt. Die Versicherung kann einen Teil dieses Dauerrabatts grundsätzlich zurückverlangen, wenn die Versicherungsnehmer:innen den Vertrag vorzeitig, das heißt vor Zeitablauf, kündigen. Dies muss im Versicherungsvertrag vereinbart sein (Dauerrabattklausel).

Allerdings hat der OGH entschieden, dass bestimmte Klauseln, wonach der Dauerrabatt bei vorzeitiger Kündigung zurückverlangt werden kann, unwirksam sind. Das ist dann der Fall, wenn der rückzuzahlende Betrag höher wird, je länger der Vertrag läuft. Solche Klauseln bewirkten, dass die Kündigung eines Versicherungsvertrags in manchen Fällen teurer war, als am Vertrag für die restliche Vertragsdauer festzuhalten. Dies stellt eine Umgehung des Kündigungsrechts des Versicherungsnehmers dar.

Durch dieses Urteil des OGH fiel die Dauerrabattklausel im Ergebnis ersatzlos weg. Eine vorzeitige Kündigung bei Versicherungsverträgen mit einer solchen Klausel sollte somit kostenlos möglich sein.

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