Risiko-Ablebensversicherungen

Risiko-Ablebensversicherungen werden zur Absicherung von Angehörigen und zur Besicherung von Krediten abgeschlossen. Einziger Versicherungsfall ist das Ableben der Versicherten. Tritt der Tod der Versicherten/des Versicherten nicht ein, so enden Risiko-Ablebensversicherungen nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. 

Die Versicherungsprämie ist bei solchen wesentlich geringer als bei Lebensversicherungen, die Er- und Ablebensleistungen anbieten. Ihre Höhe ist nicht nur von der vereinbarten Versicherungssumme, sondern auch vom Alter der Versicherten abhängig.

Vor allem für junge Familien mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten kann der Abschluss einer Risiko-Ablebensversicherung sinnvoll sein.

Die Person, die im Ablebensfall die Versicherungsleistung erhalten soll, wird als der:die Begünstige bezeichnet und wird im Versicherungsvertrag namentlich genannt. In der Praxis wird die Risiko-Ablebensversicherung häufig als Kredit-Restschuldversicherung verwendet. Besser ist dafür aber eine echte Kredit-Restschuldversicherung geeignet.

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