Klassische Lebensversicherungen

Bei der klassischen Lebensversicherung garantiert das Versicherungsunternehmen den Versicherungsnehmerinnen/Versicherungsnehmern eine bestimmte Versicherungssumme, bei der der Sparanteil mit dem derzeitigen jährlichen Garantiezinssatz von 0 % (seit Juli 2022) verzinst wird. Der Sparanteil ist bei den verschiedenen Unternehmen unterschiedlich hoch, liegt aber meist bei ca. 80% der einbezahlten Prämien; beim Einmalerlag deutlich höher. Darüber hinaus gibt es noch die Gewinnerwartung, die von der Veranlagungsleistung des jeweiligen Unternehmens abhängt und deshalb nicht garantiert werden kann.

Basisprodukt für die Pensionsvorsorge

Meist erreicht man derzeit auf Grund der niedrigen Kapitalmarktzinsen mit einer Veranlagung in eine Lebensversicherung gerade die Abgeltung der Inflation. Man sollte aber nicht vergessen, dass Sicherheit eben seinen Preis hat. Für eine sinnvolle Pensionsvorsorge stellt die Lebensversicherung daher nach wie vor das Basisprodukt schlechthin dar, weil das Kapitalrisiko (also das Risiko des Verlustes des Sparanteils) vom Versicherungsunternehmen getragen wird und darüber hinaus bei langer Vertragsdauer ein Gewinn zu erwarten ist, der zumindest die Inflation abdeckt.

Die Sparanteile werden in einen sogenannten Deckungsstock veranlagt, der als Sondervermögen auch bei einem Konkurs den Versicherungsnehmerinnen/Versicherungsnehmer zur Verfügung steht. Zu den klassischen Lebensversicherungen zählt man die reine Erlebensversicherung und die Er- und Ablebensversicherung.

Erlebensversicherung

Die reine Erlebensversicherung bietet keine Versicherungsleistung im Fall des Todes und ist daher eine langfristige Form des Sparens, die häufig der Altersvorsorge dient. Bei Fälligkeit des Vertrages erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme entweder in Form einer Einmalauszahlung oder in Form von wiederkehrenden Zahlungen (Rente), die lebenslang oder für einen bestimmten Zeitraum vereinbart werden können. Stirbt die Versicherungsnehmerin/der Versicherungsnehmer vor dem Beginn der Rentenzahlung, erhalten die Erbinnen/Erben die eingezahlten Beträge zurückerstattet.

Gemischte Er- und Ablebensversicherung

Eine der beliebtesten Vorsorgeformen ist die gemischte Er- und Ablebensversicherung. Der Abschluss einer solchen ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn man auch die Absicherung unversorgter Angehöriger im Todesfall beabsichtigt. Ist dies nicht der Fall, sollte besser eine andere, lukrativere Anlageform gewählt werden: Die Gesamtverzinsung ist bei der Er- und Ablebensversicherung wegen der enthaltenen Risikoprämie nämlich eher gering.
WICHTIG
Versicherungsunternehmen verlangen vor dem Abschluss einer Lebensversicherung häufig eine gesundheitliche Untersuchung. Mit einer sogenannten Anpassungsklausel kann die Versicherungssumme regelmäßig angepasst werden, ohne dass der Gesundheitszustand der Versicherten neuerlich geprüft werden muss.

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