Magenta streicht unzulässige Vertragsklauseln
veröffentlicht am 18.08.2025
Rückforderungen für Kund:innen möglich
Der Mobilfunkanbieter Magenta (T-Mobile) hat sich in einem gerichtlichen Teilvergleich mit der Arbeiterkammer (AK) verpflichtet, mehrere beanstandete Vertragsklauseln künftig nicht mehr zu verwenden und diese auch bei bestehenden Verträgen nicht mehr anzuwenden. Betroffen sind insgesamt 16 Klauseln, darunter Bestimmungen zu überhöhten Verzugszinsen, Rücklastgebühren, Bearbeitungsentgelten und Mahnspesen.
Die bedeutendsten unzulässigen Klauseln
Kund:innen sollten ihre Rechnungen unter anderem auf die nachfolgenden Angaben überprüfen. Wenn die unzulässigen Gebühren und Entgelte tatsächlich verrechnet wurden, können sich Verbraucher:innen für mögliche Rückforderungen direkt an Magenta wenden:
- Verzugszinsen: Statt der gesetzlich zulässigen 4 % wurden 12 % verrechnet.
- Bearbeitungsentgelt bei gescheitertem Zahlungseinzug: Magenta verrechnete ein Bearbeitungsentgelt von bis zu 20 €, wenn ein Zahlungseinzug scheiterte.
- Bearbeitungsentgelt für Zuordnung von Zahlungen: Für die manuelle Zuordnung von nicht automatisch zuordenbaren Zahlungen, etwa bei fehlerhafter Referenznummer, waren 20 € vorgesehen.
- Mahnspesen: Es wurden pauschale Beträge von bis zu 17 € pro Mahnung verlangt, unabhängig von der Höhe der offenen Forderung.
Magenta wird die strittigen Klauseln künftig nicht mehr in neuen Verträgen verwenden und sie auch bei bestehenden Verträgen nicht mehr anwenden. Betroffene Kund:innen können unter Umständen bereits gezahlte Beträge zurückfordern.
Weitere Details samt einem Musterbrief für Rückforderungen finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at/magenta