Verein für Konsumenteninformation zieht Bilanz: 1 Jahr COVID-19-Pandemie

veröffentlicht am 13.03.2021

Ein Jahrestag, der nicht glücklich macht: am 13. März 2020 begann der erste Lockdown und damit der Beginn vieler rechtlicher Fragen auch für Verbraucher/innen, die vor geschlossenen Fitnesscentern standen, Reisen stornieren mussten oder ungültige Konzertkarten in den Händen hielten - Anlass für den Verein für Konsumenteninformation (VKI) ein Resümee aus verbraucherrechtlicher Sicht zu ziehen.

Die Covid-19-Pandemie hat weitreichende wirtschaftliche Folgen, von denen auch viele Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen sind. Mehr denn je waren und sind Verbraucherorganisationen gefordert, Verbraucher/innen zu unterstützen und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen. So reichte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten Klagen ein. Die Verfahren führte der VKI im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK).

Kurzer Überblick

Hier ein kurzer Auszug wichtiger Erfolge des VKI im letzten Jahr. Alle Informationen dazu finden Sie unten in der Pressemeldung des VKI.

Reisen

In Sammelaktionen zur Rückerstattung bei coronabedingten Flugannullierungen der Laudamotion und der AUA konnte der VKI rund 17.000 Betroffenen helfen. Insgesamt erhielten Konsumentinnen und Konsumenten dadurch rund 8,8 Millionen Euro zurück.

Skitickets

Der VKI mahnte anlässlich der vorzeitig abgebrochenen Skisaison 2019/20 erfolgreich mehrere Skigebiete wegen Klauseln ab, nach denen Kundinnen und Kunden bei Betriebsunterbrechungen und Sperrungen aus diversen Gründen keinen Anspruch auf Rückvergütung haben sollten. Diese Klauseln dürfen zukünftig nicht mehr verwendet werden.

Sportgroßveranstaltungen

Wegen der mangelnden Rückerstattung bei abgesagten Großsportevents mahnte der VKI erfolgreich die Organisatoren des Wien-Marathons und des Spartan Race ab. Beide Organisatoren verpflichteten sich außergerichtlich zur Unterlassung dieser Vorgehensweise. Gegen Ironman Austria GmbH erwirkte der VKI ein Urteil.

Irreführung bei Maskenwerbung

Wegen irreführender Werbung und Informationen bezüglich MNS-Masken ging der VKI erfolgreich gegen zwei Anbieter vor.

Kreditstundungen

Von April 2020 bis Ende Jänner 2021 bestand für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Einkommensausfällen aufgrund der COVID-19-Pandemie die Möglichkeit, eine Stundung der Kreditrückzahlung zu erwirken. Derzeit ist der VKI dabei offene Fragen zu klären.

Zahlreiche weitere Beispiele lesen Sie hier: 

Pressemeldung des Vereins für Konsumenteninformation

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen