Umfrage Konsumentenschutz heute - Folge 6

Verbraucher/innen haben kaum die finanziellen Mittel oder die Zeit, um einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit wegen einer mangelhaften Ware oder Dienstleistung zu führen. Deshalb bleiben Verbraucherrechte oftmals ohne durchschlagenden Erfolg. Der Zugang zum Recht ist ein wesentlicher Bestandteil wirksamen Verbraucherschutzes und war daher auch Teil unserer Umfrage, die wir im Rahmen des Weltverbrauchertags durchgeführt haben. 

Was nützen die besten Gesetze, wenn sie in der Praxis nicht durchsetzbar sind bzw. deren Durchsetzung nicht leistbar ist. Das Thema "effiziente Rechtsdurchsetzung" beschäftigt die Menschen.  Das zeigen auch die Ergebnisse unserer Umfrage: 53% der Konsumentinnen und Konsumenten ist dieses Thema sehr wichtig, für weitere 30% wichtig . Sehr wichtig ist dieses Thema vor allem für Männer: für 27% der befragten Männer zählt effiziente Rechtsdurchsetzung zu einem der drei Themen, die für sie persönlich am wichtigsten sind.

Nachhaltigkeit, © MAKAM

Was wir besonders erwähnenswert finden

Ein einfacher und leistbarer Zugang zum Recht ist einem Großteil der Befragten ein großes Anliegen.

Zahlreiche Nennungen gab es für die

  • gesetzliche Einführung einer Sammelklage 
  • leistbare Rechtsvertretung (hier reichen die Vorschläge von mehr Sprechtagen bei Gericht, kostenlosen Rechtschutz bis hin zu kürzeren und damit billigeren Gerichtsverfahren)
  • Stärkung der Verbraucherorganisationen
  • Stärkung der Konsumentenrechte auf nationaler und europäischer Ebene

Was zu erwarten ist

Viele der Befragten sehen die Notwendigkeit, Änderungen auf EU-Ebene vorzunehmen, um über die nationalen Grenzen hinaus Verbraucherrechte effizient durchsetzen zu können. In nächster Zukunft werden auf EU-Ebene zwei große Gesetzesvorhaben verwirklicht, die eine Verbesserung des kollektiven Rechtschutzes zum Ziel haben, also nicht nur dem Kläger im Einzelfall weiterhelfen, sondern jeder Person, die in gleicher Weise wie diese vom betreffenden Sachverhalt betroffen ist – unabhängig davon, ob sie selbst geklagt hat.

Einführung einer Sammelklage

Die EU-Kommission hatte bereits 2018 im Zuge des VW-Abgasskandals vorgeschlagen, europaweite Kollektivklagen zu erlauben. Im Juni 2020 einigten sich der EU-Rat und das EU-Parlament auf einen EU-weiten Rechtsrahmen für Sammelklagen gegen Unternehmen. Damit können Konsumentinnen und Konsumenten ihre Rechte künftig auch über nationale Grenzen hinweg gegen Firmen durchsetzen. Mit der europaweiten Regelung können Verbraucher/innen gegenüber Unternehmen mit Firmensitz im Ausland ihre Rechte effizient durchsetzen. Qualifizierte Institutionen wie Verbraucherverbände können zu diesem Zweck stellvertretend für Geschädigte Klagen auf Unterlassung und Schadenersatz gegen Unternehmen vorbringen. Pro EU-Land soll künftig zumindest eine Organisation dazu berechtigt sein. Die EU-Staaten müssen die neuen Regeln nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. 

Verbraucherbehördenkooperation 

In der Europäischen Union schaffen zahlreiche Richtlinien und Verordnungen einheitliche Vorgaben für den Konsumentenschutz in den Mitgliedstaaten. Zur Durchsetzung dieser Regelungen wurde 2004 ein Netzwerk von Behörden geschaffen, die zur Verfolgung grenzüberschreitender Verstöße gegen Konsumentenschutzvorschriften zusammenarbeiten und sich gegenseitig Amtshilfe leisten. Dabei geht es die Abstellung von Rechtsverstößen, die Interessen von einer Vielzahl von Konsumentinnen und Konsumenten schädigen können. Durch eine Neufassung der grundlegenden Verordnung wurde dieses Behördennetzwerk auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt: Der Zuständigkeitsbereich des Netzwerks wurde dadurch erweitert und den einzelnen Behörden sollen bei der Abstellung von Verstößen zukünftig weitergehende Befugnisse zukommen. Außerdem soll die Europäische Kommission eine größere Rolle bei der Koordinierung gemeinsamer Aktionen des Behördennetzwerks übernehmen. 

Beratungs- und Schlichtungsangebot

Nicht immer muss der Weg zu Gericht gehen. Gerade im Konsumentenschutzbereich finden Konsumentinnen und Konsumenten außergerichtlich Unterstützung, wenn es um die Durchsetzung ihrer Rechte geht. Neben den klassischen Beratungsstellen wie dem Verein für Konsumenteninformation und der Bundesarbeitskammer (und deren Länderkammern)  gibt es 8 Schlichtungsstellen, die in nahezu allen Bereichen des Verbraucherschutzes,  außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz anbieten. Damit ist garantiert, dass die außergerichtlichen Verfahren einer AS-Stelle

  • vor einer/m unparteiischen und unabhängigen SchlichterIn,
  • in der Regel kostenfrei,
  • rasch (innerhalb von 90 Tagen) sowie
  • vertraulich

abgewickelt werden. Ziel eines Verfahrens vor einer AS-Stelle ist eine einvernehmliche Streitbeilegung. Die Schlichtungsstelle trifft selbst keine verpflichtende Entscheidung.  


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