OGH: unzulässige Amazon-Prime-Klauseln
veröffentlicht am 14.08.2025
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen Amazon EU S.à.r.l. im Auftrag des Sozialministeriums insgesamt sechs von acht beanstandeten Vertragsklauseln des kostenpflichtigen Mitgliederprogramms Amazon Prime für gesetzwidrig erklärt.
Die vom VKI eingeklagten Klauseln betrafen in erster Linie Mitgliedsgebühren, Zahlungsmethoden und das Widerrufsrecht.
Unter anderem erachtete der OGH folgende Klauseln als unzulässig
Einschränkende Widerrufsmodalitäten
Laut AGB konnte man den Prime-Vertrag nur über die Mitgliedschaftseinstellungen, den Kundenservice oder ein Muster-Widerrufsformular widerrufen. Gesetzlich kann aber ein Widerruf formfrei, also auch mündlich, per Brief oder E-Mail, erklärt werden.
Automatisches Vertragsende ohne Erklärung
Der OGH beurteilte eine Klausel als unzulässig, nach de Amazon die Mitgliedschaft ohne gesondertes Schreiben beenden kann, wenn Zahlungen fehlschlagen und Nutzer:innen binnen 30 Tagen keine neue Zahlungsmethode bekanntgeben.
Automatisches Abbuchen von alternativen Zahlungsmethoden
Als unzulässig wurde auch jene Klausel beurteilt, wonach Amazon bei fehlgeschlagenen Zahlungen, automatisch – auch ohne gesondertes Schreiben – eine andere hinterlegte Zahlungsmethode belasten darf. Da die Nutzung einer anderen Zahlungsmethode unter Umständen mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann, wie etwa im Falle einer Kontoüberziehung, sah der OGH darin eine gröbliche Benachteiligung.
Eine Auflistung aller beanstandeten Klauseln finden auf verbraucherrecht.at.