Keine Beleg für eine antivirale Wirkung von Mund-Nasen-Schutz mit Silberfäden

veröffentlicht am 26.01.2021

Der Verein für Konsumenteninformation klagte im Auftrag des Sozialministeriums den Hersteller von Schutzmasken mit Silberfäden wegen irreführender Bewerbung seines Produktes.

3 Stück Mund-Nasen-Schutzmasken mit farbigem Rand  , © Ibrahim Boran on Unsplash
Die Firma Silvercare GmbH warb damit, dass die „revolutionäre Superfaser-Maske mit integriertem Silber, Schutz vor Bakterien, Viren, Keimen und Pollen“ bieten würde. Auf die Gefährlichkeit einer SARS-Cov-2 Virus-Erkrankung wurde an mehreren Stellen auf der Webseite hingewiesen.

Nach Auffassung des Landesgerichts Linz erweckt die Aufmachung der Homepage den Gesamteindruck, dass die angebotenen Masken den Träger aufgrund des Einsatzes der „Silber-Superfaser“ vor einer Covid-19-Infektion schützen könne. Für das Vorhandensein eines solchen Schutzes gab es für das Gericht aber keine hinreichenden Anhaltspunkte.

Das Unternehmen behauptete zwar, dass die antibakterielle Wirkung der Superfaser durch Gutachten renommierter Institutionen belegt sei. Aber auch diesen Teil der Aufmachung sieht das Gericht als zur Täuschung geeignet an. Nicht nur, dass die Gutachten zum ganz überwiegenden Teil keinen Aufschluss über die mögliche antibakterielle Wirkung des Mund Nasen Schutzes mit Silber-Superfaser gaben, wäre für einen Schutz vor einer Infektion mit COVID-19 eine antivirale Wirkung der Fasern entscheidend.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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