Keine Beleg für eine antivirale Wirkung von Mund-Nasen-Schutz mit Silberfäden
veröffentlicht am 26.01.2021
Der Verein für Konsumenteninformation klagte im Auftrag des Sozialministeriums den Hersteller von Schutzmasken mit Silberfäden wegen irreführender Bewerbung seines Produktes.
Nach Auffassung des Landesgerichts Linz erweckt die Aufmachung der Homepage den Gesamteindruck, dass die angebotenen Masken den Träger aufgrund des Einsatzes der „Silber-Superfaser“ vor einer Covid-19-Infektion schützen könne. Für das Vorhandensein eines solchen Schutzes gab es für das Gericht aber keine hinreichenden Anhaltspunkte.
Das Unternehmen behauptete zwar, dass die antibakterielle Wirkung der Superfaser durch Gutachten renommierter Institutionen belegt sei. Aber auch diesen Teil der Aufmachung sieht das Gericht als zur Täuschung geeignet an. Nicht nur, dass die Gutachten zum ganz überwiegenden Teil keinen Aufschluss über die mögliche antibakterielle Wirkung des Mund Nasen Schutzes mit Silber-Superfaser gaben, wäre für einen Schutz vor einer Infektion mit COVID-19 eine antivirale Wirkung der Fasern entscheidend.
Das Urteil ist rechtskräftig.