Canal+ zur Rückzahlung der Aktivierungsgebühr verpflichtet
veröffentlicht am 02.09.2025
Die Arbeiterkammer ist erfolgreich gegen rechtswidrige Vertragsklauseln von Canal+ (vormals HD Austria) vorgegangen und hat eine Einigung mit dem Fernseh- und Streaminganbieter erzielt. Kund:innen erhalten die bei Vertragsabschluss eingehobene Aktivierungsgebühr zurück.
So funktioniert die Rückzahlung
- Aktuelle Kund:innen erhalten ein Schreiben von Canal+ mit allen Infos. Für die Rückforderung müssen Name, E-Mail-Adresse sowie Kunden- oder Rechnungsnummer angegeben werden.
- Auch ehemalige Kund:innen haben Anspruch auf Rückzahlung, sofern die Kontaktdaten noch vorhanden sind. Zusätzlich sind eine Ausweiskopie und eine inländische Kontonummer notwendig. Wurde der Vertrag schon vor dem 01.01.2018 beendet, braucht es außerdem einen Nachweis, dass die Gebühr bezahlt wurde.
Was tun, wenn Sie kein Schreiben erhalten?
Dann können Sie die Rückzahlung direkt auf der Website von Canal+ beantragen oder dafür den Musterbrief der Arbeiterkammer verwenden.
Informationen zur Rückerstattung der Aktivierungsgebühr | CANAL+
Rückzahlungen nach Vergleich mit Canal+ | Arbeiterkammer Wien