Europäische Schwerpunktaktion: Kinderartikel auf Online-Marktplätzen im Visier

veröffentlicht am 20.08.2025

In einer gemeinsamen Aktion wurden nationale sowie internationale Marktplätze überprüft. Mehrere Beanstandungen wurden auch durch österreichische Behörde festgestellt.

Im Rahmen einer EU-weiten Schwerpunktaktion haben nationale Marktüberwachungsbehörden, darunter auch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK), erstmals auf Basis der neuen EU-Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) gezielt Online-Marktplätze kontrolliert. Im zweiten Quartal 2025 wurden EU-weit 1.741 Produktangebote auf 47 Plattformen überprüft – mit Schwerpunkt auf Baby- und Kinderartikeln.

Österreich überprüfte 55 Produktangebote auf acht gängigen Online-Marktplätzen wie Amazon, Temu, Shein, AliExpress, ebay, Shöpping, Lunzo und Fruugo. Im Fokus standen aufblasbare Kinderschwimmsitze sowie Schnullerketten.

Ergebnisse in Österreich: Mängel bei mehr als zwei Drittel der Produktangebote

Gesamt wurden zwei Drittel aller Produktangebote in Österreich beanstandet, wobei bei der Hälfte aller Produktangebote formale Fehler festgestellt wurden. 59 Prozent aller aufblasbaren Schwimmsitze erfüllten nicht die Sicherheitsanforderungen. Ein Produkt wurde bereits im Jahr 2023 beanstandet und wurde nun erneut vom Marktplatz entfernt. Auf Grund der gesetzten Maßnahmen wurden 19 Meldungen durch das BMASGPK im Schnellwarnsystem Safety Gate erstellt.

EU-weite Ergebnisse: Kennzeichnungsmängel bei großen und kleinen Plattformen

Auch die EU-weiten Ergebnisse zeigen ein ähnliches Bild: Während 95% der Angebote die Anforderungen zur Produktidentifikation erfüllten, fehlten in 48% der Fälle Angaben zum Hersteller bzw. bei einem Drittel der Angebote Informationen zur verantwortlichen Person in der EU, die zur Rückverfolgung erforderlich sind.

EU-weiter Fokus auf Sicherheit im Onlinehandel

Die neue GPSR verpflichtet Online-Marktplätze dazu, ihre Plattformen so zu gestalten, dass Drittanbieter relevante Informationen zur Produktsicherheit und Rückverfolgbarkeit bereitstellen können. Zusätzlich müssen Marktplätze im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten Warnmeldungen im EU-Safety-Gate-Portal berücksichtigen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen.

Die Schwerpunktaktion ist Teil des neuen Kontrollmechanismus „Produktsicherheits-Sweep“, der mit der Verordnung (EU) 2023/988 eingeführt wurde. Ziel ist es, die Einhaltung der Produktsicherheitsvorschriften im Onlinehandel besser zu überwachen.

Weitere Schritte

Das BMASGPK kündigte an, auch künftig die Einhaltung der Produktsicherheitsvorgaben zu überprüfen und bei Verstößen Maßnahmen zu setzen. Auf EU-Ebene werden die Ergebnisse der Schwerpunktaktion mit den betroffenen Online-Marktplätzen diskutiert, um Verbesserungen und mehr Transparenz für Konsument:innen zu erreichen.

Nähere Informationen entnehmen Sie dem Endbericht der Europäischen Kommission vom 18.07.2025, veröffentlicht unter Safety Gate: the EU rapid alert system for dangerous non-food products.

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