VKI-Klage gegen irreführende Aussagen von Hygiene Austria

veröffentlicht am 26.03.2021

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht im Auftrag des Sozialministeriums mit Klage gegen die Bewerbung von FFP2-Masken der Hygiene Austria LP GmbH (Hygiene Austria) als „Made in Austria“ vor.

Das Unternehmen Hygiene Austria ist in den letzten Wochen massiv unter Druck geraten, da es seine FFP2-Masken als "Made in Austria" beworben hatte, obwohl ein Teil der Masken zwar angeblich nach österreichischem Baumuster, aber in China gefertigt wurde.

Mit einer Unterlassungsklage nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb soll nun eine Klarstellung des Gerichts erreicht werden, ob in einem solchen Fall  mit "Made in Austria" geworben werden darf. Nach Ansicht des VKI dürfen in China hergestellte Masken nicht als "Made in Austria" bezeichnet und vertrieben werden. Ein Baumuster allein reiche nicht aus, um ein Produkt als einheimisch darzustellen, so jedenfalls nach der bisherigen Rechtsprechung in Deutschland. Bleibt abzuwarten, wie die österreichischen Gerichte in diesem Fall entscheiden.

Konsumentenschutzminister Rudolf Anschober betonte dazu, dass sich Verbraucher/innen in allen Bereichen auf Kennzeichnung verlassen können müssen!

Weitere Informationen zur Klage finden Sie hier.

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