Hygiene Austria - FFP2 Masken: mit „Made in Austria“ darf nicht geworben werden

veröffentlicht am 30.07.2021

Im März 2021 ging der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums mit Klage gegen die Bewerbung von FFP2-Masken der Hygiene Austria als „Made in Austria“ vor. Nun liegt ein Urteil des Handelsgerichts Wien vor. Hygiene Austria darf ihre FFP2-Masken nicht mehr mit dem Siegel „Made in Austria“ bewerben.

Dem im April 2020 gegründeten österreichischen Masken-Hersteller Hygiene Austria LP GmbH (Hygiene Austria), ein Joint Venture der Lenzing AG und der Palmers Textil AG, wurde vorgeworfen, dass die als "Made in Austria" beworbenen FFP2-Masken zwar angeblich nach österreichischem Baumuster, aber in China gefertigt wurden. Nach Ansicht des VKI reicht aber ein Baumuster allein nicht aus, um ein Produkt als einheimisch darzustellen und reichte eine Unterlassungsklage nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ein.

Hygiene Austria erkennt das Klagebegehren an

Hygiene Austria hat gleich zu Beginn des Verfahrens anerkannt hat,  dass die Masken mit Hinweis auf die heimische Produktion nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.

Das Gericht musste sich daher mit der inhaltlichen Frage, wann im Allgemeinen mit „Made in Austria“ geworben werden darf, nicht mehr auseinandersetzen. Ein Urteil des Gerichts erging dennoch, da Hygiene Austria die Kostenfolgen bestritten hatte, weil sie sich darauf beriefen, dass bereits vor Klagseinbringung eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde. Das Handelsgericht Wien folgte dieser Argumentation nicht.

Das Gericht entschied daher, dass Hygiene Austria zukünftig unterlassen muss, „den unrichtigen Eindruck zu erwecken, die von ihr unter der Bezeichnung „Hygiene Austria“ angebotenen Atemschutzmasken, insbesondere FFP2-Masken, wären in Österreich hergestellt worden, insbesondere durch deren Bewerbung als „Made in Austria“ und/oder unter Verweis auf deren heimische Produktion, wenn sie tatsächlich unter der Bezeichnung „Hygiene Austria“ auch Masken in Verkehr bringt, die außerhalb Österreichs, etwa in China, angefertigt wurden.“

Sehr erfreulich, dass die Sache so rasch im Sinne der Konsument/innen gelöst wurde!

Weitere Informationen finden Sie Verbraucherrecht.at!

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