Und noch einmal Mund-Nasen-Schutzmasken - VKI schließt Unterlassungsvergleich mit kitzVenture GmbH
veröffentlicht am 02.10.2020
Die kitzVenture GmbH, mit zweifelhaftem Ruf bislang nur im Finanzdienstleistungssektor tätig, nutzte die anfängliche Verwirrung und Nachfrage rund um Mund-Nasenschutz-Masken, um auf ihrer Website mundschutzmasken24.com herkömmliche Mund-Nasenschutz-Masken (MNS-Masken) mit den Worten „… zur Vorbeugung von Tröpfchen- und Schmierinfektionen aller Art, wie Bakterien und Viren“ anzupreisen.
Nach Meinung des VKI verabsäumte kitzVenture, in beiden Fällen die Produkte auf der Website ausreichend zu beschreiben. Bei den MNS-Masken wurde nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass MNS-Masken den Träger/innen nur geringfügigen bis keinen Schutz vor einer Übertragung des Coronavirus (SARS-CoV-2) bieten. Beim Desinfektionsmittel wurde weder die Wirkung gegen Viren klargestellt noch auf die Inhaltsstoffe des Produktes eingegangen.
Gerichtlicher Vergleich: kitzVenture hat die fragwürdigen Geschäftspraktiken zu unterlassen
Der VKI hat geklagt und letztlich mit kitzVenture vor Gericht einen rechtskräftigen Unterlassungsvergleich abgeschlossen. Mit diesem verpflichtet sich das Unternehmen - neben der Verwendung bestimmter Klauseln in den AGB - folgendes zu unterlassen:
- Mundschutzmasken unter Bezugnahme auf die COVID-19-Pandemie zum Kauf anzubieten, ohne ausreichend deutlich darüber aufzuklären, dass die von ihr angebotenen Mundschutzmasken für den Träger keinen wirksamen Schutz gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2 bieten
- Desinfektionsmittel, etwa unter der Bezeichnung Kolonya Hand-Desinfektionswasser, zum Kauf anzubieten, ohne klar und verständlich darüber zu informieren, ob das angebotene Desinfektionsmittel wirksamen Schutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 bietet, dies etwa durch Bekanntgabe der Inhaltsstoffe und Zusammensetzung unter Angabe des Alkoholgehaltes und/oder Beschreibung des Desinfektionsmittels als begrenzt viruzid odgl.
- Waren, insbesondere Handdesinfektionsmittel, unter Ausnutzung der Lieferengpässe anzubieten, deren Preise im Vergleich zum wahren Wert in einem auffallenden Missverhältnis stehen, insbesondere, weil sie den Marktpreis um mehr als das Vierfache überschreiten.