Unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren der BAWAG und easybank

veröffentlicht am 28.08.2025

Betroffene Kreditnehmer:innen können die unzulässigen Entgelte bis 31. März 2026 über ein Online-Formular zurückfordern.

Die AK (Arbeiterkammer) hatte gegen Klauseln in Kreditverträgen der BAWAG geklagt und bekam vom OGH (Oberster Gerichtshof) Recht. Der OGH erklärte die prozentmäßige Berechnung der Kreditbearbeitungsgebühr und die Verrechnung eines Entgelts für die Ausstellung einer Löschungsquittung für unzulässig. 

Welche Kreditverträge sind betroffen? 

Betroffen sind alle Verbraucherkreditverträge (Konsum-, Hypothekar- und Immobilienkredite) der BAWAG und easybank, bei denen die Kreditbearbeitungsgebühr in Prozent des Kreditbetrags bemessen wurde.

Konsument:innen können die Kreditbearbeitungsgebühren sowie die Entgelte für Zwischenfinanzierungen und Rahmenkredite für die vergangenen 30 Jahre zurückfordern. Die Rückerstattung erfolgt unabhängig davon, ob der Kredit noch läuft oder bereits zurückbezahlt wurde.

Wie können Konsument:innen die unzulässigen Gebühren zurückfordern?

AK und BAWAG haben eine gemeinsame Lösung für die Kund:innen der BAWAG und easybank gefunden. Betroffene Kreditnehmer:innen können die Entgelte über ein Online-Formular der BAWAG zurückfordern.

Details zum Urteil des OGH, zur Höhe der Rückerstattung und zu Ausnahmen finden Sie unter www.arbeiterkammer.at/bawag.

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