Mund-Nasen-Schutz: ein Dauerbrenner
veröffentlicht am 23.09.2020
Über die lästige Pflicht, die uns das Leben retten könnte

Genau das ist es, was diese Krankheit so erschreckend macht: die Unvorhersehbarkeit ihrer Folgen.
Was nicht unvorhersehbar ist, ist die Übertragung der Viren: Der übliche Übertragungsweg läuft von Mensch zu Mensch. Grundsätzlich können auch andere Ausscheidungen als nur der Speichel infektiös sein. Und leider kann eine infizierte Person die Krankheit bereits 1 bis 2 Tage vor Symptombeginn übertragen. Wenn jemand zwar infiziert und damit auch ansteckend ist, dann aber gar nicht erkrankt, scheint die Ansteckungsgefahr aber zumindest sehr gering zu sein.
Schutzmaßnahmen sind bekannt
Die wichtigsten Schutzmaßnahmen sind das Abstandhalten und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Laut AGES, der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit erfolgt „die Übertragung von SARS-CoV-2 nämlich hauptsächlich über Tröpfchen, z. B. beim lauten Sprechen, (lautem) Singen oder durch Husten oder Niesen. Eine Übertragung kann in bestimmten Situationen auch über die noch kleineren Aerosole (feinste luftgetragene Flüssigkeitspartikel) erfolgen, die längere Zeit in der Luft schweben können, z. B. wenn viele Personen in nicht ausreichend belüfteten Innenräumen zusammenkommen.“
Varianten des Mund-Nasen-Schutzes
Den Unterschied der einzelnen Masken haben wir auf diesem Portal bereits besprochen. Einerseits gibt es die einfachen Abdeckungen des Mund-Nasen-Bereichs, die auch durch einen Schal erfolgen können und im Wesentlichen die Mitmenschen schützen. Es gibt auch jene Masken, die die Träger selbst schützen (FFP 2 oder FFP3). Bei Letzteren ist darauf zu achten, dass sie möglichst keine Ventile haben, da dadurch der Schutz der Mitmenschen eingeschränkt ist.
Eingeschränkt ist der Schutz der Mitmenschen auch bei den face-shields, die zwar den TrägerInnen mehr Atemfreiheit lassen und daher in der Gastronomie sehr geschätzt sind, gleichzeitig aber keinen ausreichenden Schutz gegen die Verteilung der Aerosole bieten. In Innenräumen sind sie daher – wenn auch gesetzlich erlaubt - weitgehend ungeeignet.