Erste anwaltliche Auskunft ab sofort per Telefon

veröffentlicht am 10.03.2021

Seit 1. März 2021 wird die Erste anwaltliche Auskunft per Telefon angeboten. Mit der Wiederaufnahme der Ersten anwaltlichen Auskunft stellt die Rechtsanwaltskammer Wien sicher, dass der möglichst niederschwellige Zugang zum Recht trotz Corona kostenlos gewährleistet bleibt.

Auch in den Statistiken der Rechtsanwaltskammer Wien spiegeln sich die Folgen der Corona-Pandemie wieder. Vor allem Familien oder Menschen im privaten Bereich wandten sich im Sommer und Herbst zu Themen des Wohnrechts, Ehe- und Familienrechts oder Erbrechts vermehrt an die Rechtsanwaltskammer. Nach einer längeren Unterbrechung ist es nun wieder möglich, zumindest telefonisch einen kostenlosen rechtsanwaltlichen Rat einzuholen.

Anmeldung online oder telefonisch

Pro Tag können sich 30 Ratsuchende für diese telefonische Rechtsberatung online anmelden. Wer keine Möglichkeit zur Online-Registrierung hat, kann dies ebenso telefonisch über eine/n RAK-Mitarbeiter/in (+43 1 533 27 18-46) vornehmen. Die telefonische Rechtsberatung erfolgt jeweils Montag bis Mittwoch zwischen 17:00 und 19:30. Die Voranmeldung zur Beratung ist ausschließlich an jenem Tag (Montag - Mittwoch) möglich, an dem Ratsuchende die Beratung in Anspruch nehmen möchten.

 

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