Zahlungsschwierigkeiten

Ich kann meine Telekomrechnung nicht bezahlen

Immer mehr Menschen haben finanzielle Schwierigkeiten und sind nicht mehr oder nur kaum in der Lage, ihre Rechnungen zu bezahlen. Gründe dafür kann es viele geben. Wenn Sie merken, dass das Geld für die Deckung Ihrer laufenden Kosten nicht mehr reicht, sollten Sie auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken, sondern aktiv nach einer Problemlösung suchen.

Keinesfalls dürfen weitere Schulden entstehen, sonst droht die Gefahr einer Schuldenspirale, aus der man meist nicht mehr ohne fremde Hilfe herauskommt. Besonders wichtig ist es, den eigenen Lebensstil sowie den Zugang, den man zu Geld hat, kritisch zu überdenken. Einen ersten Schritt kann dabei oftmals eine genaue Ausgabenplanung darstellen.

TIPP

Schuldenberatungsstellen können bereits in frühen Phasen beginnender Ver- und Überschuldung eine wichtige Hilfe für betroffene Verbraucher:innen sein. Schrecken Sie nicht davor zurück, bei finanziellen Problemen bereits frühzeitig Unterstützung zu suchen. Nähere Informationen und insbesondere die Kontaktdaten regionaler Schuldenberatungsstellen in den Bundesländern finden Sie unter www.schuldenberatung.at.  

Bei finanziellen Schwierigkeiten können auch die laufenden Kosten für die Telefonrechnung oder aber auch offene Rückzahlungen für im Vertragspaket erhaltenen Handys zum Problem werden. Auch in diesen Fällen sollten Sie jedenfalls verhindern, dass neue Schulden entstehen. Dabei kann es auch sinnvoll sein, Kontakt zum Telekomanbieter aufzunehmen und auf einen günstigeren Tarif oder eine Wertkarte zu wechseln. Auch hier können Schuldenberatungsstellen oftmals wichtige Hilfestellung leisten. 

Telefonieren kann ich mir kaum leisten

Personen mit geringem Einkommen können einen staatlichen Zuschuss zu den Telefonkosten bekommen. Dieser Zuschuss kann nicht nur für ein Festnetztelefon verwendet werden, sondern auch bei bestimmten Handytarifen. Der „Fernsprechentgeltzuschuss" ist – wie die Rundfunkgebührenbefreiung und die Ökostrombefreiung – bei der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) zu beantragen und wird erst dann wirksam, wenn der Bescheid der OBS dem Telekommunikationsunternehmen vorgelegt wird. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der OBS.

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