Ich bekomme kein Telefon

Es kann vorkommen, dass ein Anbieter den Vertragsabschluss mangels ausreichender Bonität ablehnt. Grundsätzlich sind Telekommunikationsbetreiber verpflichtet, Verträge mit jeder und jedem abzuschließen. Es gelten die veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgelte. Eine Ablehnung, wie eben mangelnde Bonität, muss vom Anbieter begründet werden.

In den meisten Fällen holt der Telekombetreiber die Bonitätsauskunft über einen Kreditauskunftsdienst ein. Das ist wohl erlaubt, weil Anbieter ein berechtigtes Interesse an der Bonität ihrer Vertragspartner haben.

Wenn Ihnen der Vertragsabschlusses wegen mangelnder Bonität verweigert wird, können Sie das hinterfragen. Sie haben nach dem Datenschutzrecht das Recht zu erfahren, welche Daten für die Bonitätsprüfung verwendet wurden und woher diese stammen. Zudem müssen Ihnen Informationen zur Berechnung der Bonität und den Auswirkungen der Datenverarbeitung gegeben werden. Diese Auskunft können Sie sowohl vom Telekombetreiber als auch von der jeweiligen Auskunftei geltend machen. Sie muss vollständig und kostenlos sein.

Wurden zur Ermittlung Ihrer Bonität unrechtmäßig Daten über Sie gesammelt und verarbeitet, haben Sie einen Anspruch auf Löschung der Daten. Bei unrichtigen Daten kommt Ihnen ein Anspruch auf Richtigstellung zu. Auch diese Rechte können Sie gegenüber dem Telekommunikationsbetreiber und dem Wirtschaftsauskunftsdienst geltend machen.

Die Datenschutzbehörde bietet auf ihrer Website Musterformulare an, die Sie zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche verwenden können.

Wenn ein Unternehmen seinen datenschutzrechtlichen Pflichten nicht nachkommt und etwa unrichtige Daten nicht berichtigt, können Sie sich mit einer Beschwerde an die Datenschutzbehörde wenden. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Datenschutzbehörde.

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