Wohnsitzwechsel – was tun?
Bei einem Umzug stellt sich die Frage, was für den Internetvertrag am alten Wohnsitz gilt. Nach dem Telekommunikationsgesetz 2021 muss der Anbieter seine Leistung grundsätzlich auch am neuen Wohnort erbringen. Das hat keine Auswirkungen auf die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit oder sonstige Vertragsinhalte. Der Vertrag läuft daher grundsätzlich weiter wie bisher.
Für den damit verbundenen Aufwand darf der Anbieter ein angemessenes Entgelt verrechnen. Es darf aber nicht höher als das Aktivierungsentgelt für einen Neuanschluss sein.
Bietet der Betreiber seine Leistung am neuen Standort nicht an, haben Verbraucher:innen ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie können den Vertrag dadurch auch dann ohne Zusatzkosten kündigen, wenn Ihre Mindestvertragsdauer noch nicht ausgelaufen ist. Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats.
Bietet Ihr Betreiber nur einen Teil der Vertragsleistungen nicht am neuen Standort an, betrifft das Sonderkündigungsrecht nur diesen Teil. Wird etwa nur kein Festnetzinternet am neuen Standort angeboten, kann nicht auch der Mobilfunktarif gekündigt werden.
Beachten Sie, dass Anbieter bei einer außerordentlichen Kündigung während der Bindungsfrist eine Abschlagszahlung verlangen können. Sie fällt an, wenn Sie ein Endgerät behalten möchten, das bei Vertragsabschluss überlassen wurde. Das kann beispielsweise ein Router sein. Die Höhe dieser Abschlagszahlung hängt von der Unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers und von der bisherigen Vertragslaufzeit ab. Je länger der Vertrag gedauert hat, desto geringer ist der Betrag. Die Berechnung der Abschlagszahlung ist gesetzlich vorgegeben und im Detail recht kompliziert. Anbieter müssen daher eine Tabelle in den Vertrag aufnehmen, aus der die Höhe der Abschlagszahlung für Nutzer:innen leicht erkennbar ist. Oft finden Sie diese Tabelle in Ihrer Vertragszusammenfassung. Nähere Details zur Abschlagszahlung erhalten Sie auf der Website der RTR.Material
Online-Rechner zur Berechnung des günstigsten Internettarifes.
Hrsg. Arbeiterkammer.
AK.portal - Tarifsimulatoren (arbeiterkammer.at)
Online-Handytarif-Rechner.
Hrsg. Arbeiterkammer.
AK-Handytarif-Rechner | Arbeiterkammer
Handys und Smartphone: Nachhaltigkeit statt Kurzlebigkeit.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
Konsument | Arbeiterkammer
Telefonwerbung - unerbetene Werbeanrufe.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Telefon und Internet. Was Verbraucher:innen wissen sollten.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Links
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Das Konsumentenportal der RTR GmbH informiert über die Schlichtungsstellen in folgenden Bereichen: Telekommunikation: z.B. Telefon- und Internetdienste, Medien: z.B. Kabelfernsehnetze, Anbieter von Programmabos, Post: z.B. Paket- und Briefversand.
Alle Informationen zum Schlichtungsverfahren | RTR
Der RTR-Netztest informiert Nutzer/innen über aktuelle Dienstequalität (u.a. Upload, Download, Ping, Signalstärke) ihres Internetzugangs.
www.netztest.at
Internet und Handy – sicher durch die digitale Welt. Informationen von oesterreich.gv.at
Internet und Handy – sicher durch die digitale Welt (oesterreich.gv.at)
Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
Verbraucherrecht | VKI
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