Wertkarte nicht ausgenutzt

Wenn Sie einen Wertkartenvertrag kündigen, können Sie die Auszahlung des Restguthabens verlangen.

Allerdings darf der Mobilfunkbetreiber bei der Auszahlung des Guthabens eine angemessene Verwaltungsgebühr einbehalten (diese Gebühr beträgt meist zwischen € 15,- und € 20,-).

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