ORF-Beitrag – Muss ich das zahlen?
Was ist der ORF-Beitrag?
Die gesetzlichen Grundlagen für den Österreichischen Rundfunk (ORF) regelt das ORF-Gesetz. Nach diesen Bestimmungen verfolgt der ORF einen öffentlich-rechtlichen Auftrag und ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Teil des öffentlich-rechtlichen Kernauftrags ist beispielsweise die Pflicht zur umfassenden Information der Allgemeinheit über alle wichtigen politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Fragen (§ 4 ORF-Gesetz).
Die Kosten für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags werden durch den ORF-Beitrag finanziert. Bei den Kosten wird von einer sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwaltung ausgegangen (§ 31 ORF-Gesetz).
Wie hoch ist der ORF-Beitrag?
Das Gesetz legt die genaue Höhe des ORF-Beitrags nicht fest. Es bestimmt aber die Rahmenbedingungen für die Ermittlung der Höhe. Die Höhe des Beitrags legt der sogenannte Stiftungsrat fest. Der Stiftungsrat ist ein Organ des ORF. Er setzt sich aus 35 Mitgliedern zusammen und hat vor allem eine kontrollierende Funktion.
Für das Jahr 2025 beträgt der ORF-Beitrag 15,30 Euro pro Monat. In einigen Bundesländern kommen aber noch Landesabgaben dazu. So sind etwa in der Steiermark aktuell 20 Euro im Monat zu zahlen. Wie hoch der ORF-Beitrag in Ihrem Bundesland ist, sehen Sie auf der Website orf.beitrag.at.
Wann ist der ORF-Beitrag fällig?
Der ORF-Beitrag ist einmal jährlich für zwölf Monate zu bezahlen. Es gilt eine Frist von 14 Tagen ab Zustellung der Zahlungsaufforderung (§ 17 ORF-Beitrags-Gesetz 2024). Wenn man den Beitrag alle zwei Monate oder halbjährlich zahlen will, muss man per SEPA-Lastschriftmandat bezahlen.
Wer muss den ORF-Beitrag zahlen?
Für Konsument:innen gilt nach dem ORF-Beitrags-Gesetz 2024 folgende Regelung. Der Beitrag muss für jede Adresse bezahlt werden, an der zumindest eine volljährige Person ihren Hauptwohnsitz hat. Zahlungspflichtig ist die Person, die ihren Hauptwohnsitz dort gemeldet hat. Wenn das mehrere sind, trifft alle diese Pflicht. Es muss aber nur ein Beitrag pro Monat entrichtet werden.
Gibt es Ausnahmen?
Bestimmte Personen müssen den ORF-Beitrag nicht bezahlen. Das gilt aber nur, wenn das Nettoeinkommen im gesamten Haushalt eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Anspruchsberechtigt sind neben gehörlosen und schwer hörbehinderten Personen auch Bezieher:innen von folgenden Leistungen:
- Pflegegeld
- Pension
- Lehrlingsentschädigung
- Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
- Beihilfe nach dem Studienförderungsgesetz
- Mindestsicherung
- Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit
- Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
- Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz
Berechtigte Personen müssen die Befreiung bei der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) beantragen. Hierbei müssen die erforderlichen auch Nachweise vorgelegt werden. Das kann man per Post, E-Mail oder Webformular machen. Auf der Website der OBS finden Sie die erforderlichen Formulare, Kontaktdaten sowie einen Befreiungsrechner, mit dem Sie prüfen können ob Sie anspruchsberechtigt sind (orf.beitrag.at/befreiungsrechner).
Übrigens: Wenn Sie vom ORF-Beitrag befreit sind, müssen Sie auch bestimmte Kosten bei Strom und Gas nicht tragen. Das sind die Erneuerbaren-Förderpauschale, der Erneuerbaren-Förderbeitrag und der Grüngas-Förderbeitrag. Ein einziger Antrag genügt für die Befreiung vom ORF-Beitrag und von diesen Kosten.