Die Telefonnummer möchte ich behalten

Beim Wechsel des Telekombetreibers können sowohl Nutzer:innen mit Vertrag als auch solche mit Wertkarte die bisherige Rufnummer kostenlos behalten. Das regelt die Nummernübertragungsverordnung 2022 (NÜV 2022).

Bei der Rufnummernmitnahme sind folgende Schritte zu beachten:

1. Einholung der Nummernübertragungsinformation (NÜV-Information)

Im ersten Schritt brauchen Sie die sogenannte Nummernübertragungsinformation (sogenannte NÜV-Information). Sie beinhaltet Informationen zum aktuellen Vertrag. Beispielsweise finden Sie in ihr die verbleibende Vertragsdauer sowie zu beachtende Fristen. In der NÜV-Information sind aber auch die Kosten aufgelistet, die bei einer sofortigen Kündigung anfallen.

Sie können die NÜV-Information entweder bei Ihrem alten oder in den allermeisten Fällen auch bei Ihrem neuen Anbieter beantragen. Die NÜV-Information ist kostenfrei und 90 Tage gültig. Sie muss Ihnen auch rasch übermittelt werden. So gilt beispielsweise beim Antrag im Geschäft Ihres alten Anbieters eine Frist von 20 Minuten. Sie haben auch ein Recht, die NÜV-Information ausgedruckt im Geschäft oder per E-Mail zu erhalten.

2. Antrag auf Rufnummernübertragung

Den Antrag zur Rufnummernübertragung können Sie beim neuen Mobilfunkbetreiber erst ab Vorliegen der NÜV-information stellen. Oftmals übernimmt der neue Betreiber dies aber für Sie. In diesem Fall müssen Sie sich beim Abschluss des neuen Vertrages nicht um die NÜV-Information kümmern.

3. Rufnummernübertragung („Portierung“)

Steht dem Antrag nichts entgegen, kann nun die Rufnummer im neuen Netz aktiviert werden. Der genaue Termin für die Übertragung wird mit dem neuen Anbieter vereinbart und darf höchstens 100 Tage in der Zukunft liegen. Die Portierung selbst dauert meistens nicht lange. Jedenfalls darf dabei der Dienst nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen sein. Normalerweise erfolgt die Nummernübertragung in der Nacht, sodass die Nutzer:innen nichts mitbekommen.

Die Rufnummernmitnahme kann auch bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragt werden. Das gilt aber nur, sofern Sie nicht ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet haben.

Beendigung des bisherigen Vertrags

Mit der gelungenen Übertragung der Rufnummer (Portierung) wird Ihr alter Vertrag automatisch gekündigt, sofern Sie nicht ausdrücklich die Fortsetzung verlangen. Da in vielen Verträgen eine Kündigungsfrist und manchmal auch eine Mindestvertragsdauer vereinbart wird, endet der Vertrag nicht automatisch mit der erfolgreichen Portierung. Welche Fristen für Sie gelten, sehen Sie etwa in der NÜV-Information sowie in der Vertragszusammenfassung Ihres alten Tarifs. Nähere Informationen zu Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist finden Sie im Artikel „Wie beende ich meinen Vertrag?“.

Um eine Überschneidung von altem und neuen Vertrag zu verkleinern, kann der alte Vertrag vor Abschluss des neuen gekündigt werden. Soll der alte Vertrag aber neben dem neuen weiterlaufen, müssen Sie dies eigens bekanntgeben.

Kosten

Die Rufnummernmitnahme ist seit November 2021 für Sie als Nutzer:in kostenlos

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