Die Telefonnummer möchte ich behalten
Beim Wechsel ihres Telekombetreibers haben sowohl Kundinnen und Kunden mit Vertrag als auch solche mit Wertkarte die Möglichkeit, die bisherige Rufnummer zu behalten. Das regelt die „Verordnung betreffend die Übertragung von Nummern zwischen Mobil-Telefondienstebetreibern" (Nummernübertragungs-verordnung - sogenannte NÜV 2012).
Die Rufnummernmitnahme läuft wie folgt ab:
1. Einholung Nummernübertragungsinformation
Zunächst ist die Einholung einer sogenannten Nummernübertragungsinformation notwendig (sogenannte NÜV-Information). Sie gibt den Kundinnen/Kunden Auskunft (unter anderem) über die verbleibende Vertragsdauer sowie über die Kosten, die mit der Portierung verbunden sind. Diese Information ist kostenpflichtig (max. € 1,- inkl. USt.) und sowohl beim alten als auch beim neuen Betreiber erhältlich. Zu beachten ist, dass die NÜV-Information noch vor Ende des alten Vertrags eingeholt werden muss.
Der abgebende Mobilfunkbetreiber kann unter Umständen die Nummernmitnahme verweigern, etwa wenn die Rufnummer schon einem anderen Teilnehmer/einer anderen Teilnehmerin zugewiesen ist oder bereits ein Übertragungsprozess im Gange ist.
2. Antrag auf Rufnummernmitnahme
Der Antrag zur Rufnummernübertragung kann beim aufnehmenden Mobilfunkbetreiber erst ab Vorliegen der Nummernübertragungsinformation gestellt werden. Oftmals übernimmt der neue Betreiber auch die Einholung der NÜV-Information für Sie (siehe oben Punkt 1.).
3. Aktivierung im neuen Netz
Steht dem Antrag nichts entgegen, kann nun die Rufnummer im neuen Netz aktiviert werden. Dabei sollte der Dienst nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen sein.
ACHTUNG!
Auch die gelungene Übertragung Ihrer Rufnummer bedeutet nicht, dass Ihr alter Vertrag automatisch gekündigt ist. Der alte und der neue Vertrag können auch parallel laufen. Unbedingt zu beachten sind daher Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten, um zu vermeiden, dass Kosten aus zwei Verträgen anfallen.
Kosten
Für die Übertragung der Rufnummer dürfen max. € 9,- (inkl. USt.) Portierungsentgelt verrechnet werden. In Summe kann die Rufnummernmitnahme somit bis zu € 10,- betragen (€ 1 für die Einholung der Nummernübertragungsinformation + € 9 für die Übertragung der Rufnummer).
Netzansagefunktion
Früher konnte aus der Vorwahl im Allgemeinen abgeleitet werden, welchen Mobilfunkbetreiber der/die Angerufene hat. Aufgrund der Möglichkeit, die Rufnummer bei einem Wechsel des Mobilfunkbetreibers mitzunehmen, hat sich dies jedoch geändert.
Bei Tarifen, bei denen „in alle Netze" gleiche Kosten verrechnet werden, spielt dies ohnehin keine Rolle.
Es kann aber auch sein, dass bestimmte Telefonate/SMS unterschiedlich tarifiert werden, je nachdem in welches Netz Sie anrufen. In diesem Fall können Sie die zu erwartenden Telefonkosten nur dann einschätzen, wenn Sie die „Netzansage"-Funktion aktiviert haben. Diese Netzansage weist vor jedem Anruf zu einer übertragenen Rufnummer auf das Netz hin, in das Sie anrufen.
Auf Ihr Verlangen muss Ihr Mobilfunkbetreiber diese Ansage kostenlos freischalten, soweit Telefonate zu mitgenommenen Rufnummern tatsächlich anders verrechnet werden. Für SMS an portierte Nummern besteht allerdings keine derartige Pflicht.
Material
Telefon und Internet.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Handys und Smartphone: Nachhaltigkeit statt Kurzlebigkeit.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
www.wien.arbeiterkammer.at/service/broschueren/konsument/Handys_und_Smartphones.html
Online-Rechner zur Berechnung des günstigsten Internettarifes.
Hrsg. Arbeiterkammer.
http://handy.arbeiterkammer.at/tarifrechner/index.asp?rechner=internet
Kaufen und Verkaufen im Internet.
Erhältlich beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.
www.europakonsument.at/de/page/publikationen-0
Online-Handytarif-Rechner.
Urheberrecht.
Erhältlich beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.
www.europakonsument.at/de/page/publikationen-0
Telefonwerbung - unerbetene Werbeanrufe.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Ihre Rechte als Konsument - UWG - Vertragsfallen und Rücktrittsrechte - Produkthaftung und Schadenersatz - E-Commerce und Fernabsatz.
Kolba/Lehofer/Kosesnik-Wehrle. Erhältlich beim VKI oder im Buchhandel
Kosten € 29,90.
www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/Produkt/Detail&cid=318846052804
Links
Das Konsumentenportal der RTR GmbH informiert über die Schlichtungsstellen in folgenden Bereichen: Telekommunikation: z.B. Telefon- und Internetdienste, Medien: z.B. Kabelfernsehnetze, Anbieter von Programmabos, Post: z.B. Paket- und Briefversand.
Schlichtungsstellen | RTR
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Konsumentinnen und Konsumenten für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
www.vki.at
Kostenlose Hilfestellung erhalten Konsumentinnen und Konsumenten bei der Arbeiterkammer.
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/index.html
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Konsumentinnen und Konsumenten bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
www.europakonsument.at
Unerwünschte Nachrichten, Spam und Sperrmöglichkeiten. Informationen der RTR GmbH.
www.rtr.at/de/tk/TKKS_Spam
Der RTR-Netztest informiert Nutzer/innen über aktuelle Dienstequalität (u.a. Upload, Download, Ping, Signalstärke) ihres Internetzugangs.
www.netztest.at
Das Vergleichsportal Durchblicker gibt einen Überblick über vers. Angebote bei Versicherungen, Strom/Gas, Finanzen und Telefon/Internet.
www.durchblicker.at
Handy: Tarife, Kostenfallen, Roaming. Informationen der Arbeiterkammer.
www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/HandyundInternet/Handy/index.html
Informationen zum Verbraucherrecht des Vereins für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
www.verbraucherrecht.at
Kontakt
RUNDFUNK UND TELEKOM REGULIERUNGS-GMBH (RTR-GMBH) – SCHLICHTUNGSSTELLE
Mariahilfer Straße 77-79 1060 Wien
Telefon:
+43 1 58058-888
schlichtungsstelle@rtr.at
https://www.rtr.at/de/tk/TKKS_Schlichtung01
VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION
Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 588770
mail@vki.at
www.vki.at
BUNDESARBEITSKAMMER
Prinz Eugen-Straße 20-22, 1040 Wien
Telefon:
+43 1 50165-0
www.arbeiterkammer.at
Für eine schriftliche Anfrage bitte Kontaktformular benutzen.
VERBRAUCHERSCHLICHTUNG
Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 890 63 11
office@verbraucherschlichtung.at
http://www.verbraucherschlichtung.at
EUROPÄISCHES VERBRAUCHERZENTRUM ÖSTERREICH
Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 588 77 81
info@europakonsument.at
https://europakonsument.at/de/page/kontakt
INTERNET OMBUDSSTELLE - SCHLICHTUNGSSTELLE
Ungargasse 64-66/3/404 , 1030 Wien
Telefon:
+43 1 595 21 12-57
https://www.ombudsstelle.at/
Für eine schriftliche Anfrage bitte Kontaktformular benutzen.