Die Telefonnummer möchte ich behalten
Beim Wechsel des Telekombetreibers können sowohl Nutzer:innen mit Vertrag als auch solche mit Wertkarte die bisherige Rufnummer kostenlos behalten. Das regelt die Nummernübertragungsverordnung 2022 (NÜV 2022).
Bei der Rufnummernmitnahme sind folgende Schritte zu beachten:
1. Einholung der Nummernübertragungsinformation (NÜV-Information)
Im ersten Schritt brauchen Sie die sogenannte Nummernübertragungsinformation (sogenannte NÜV-Information). Sie beinhaltet Informationen zum aktuellen Vertrag. Beispielsweise finden Sie in ihr die verbleibende Vertragsdauer sowie zu beachtende Fristen. In der NÜV-Information sind aber auch die Kosten aufgelistet, die bei einer sofortigen Kündigung anfallen.
Sie können die NÜV-Information entweder bei Ihrem alten oder in den allermeisten Fällen auch bei Ihrem neuen Anbieter beantragen. Die NÜV-Information ist kostenfrei und 90 Tage gültig. Sie muss Ihnen auch rasch übermittelt werden. So gilt beispielsweise beim Antrag im Geschäft Ihres alten Anbieters eine Frist von 20 Minuten. Sie haben auch ein Recht, die NÜV-Information ausgedruckt im Geschäft oder per E-Mail zu erhalten.
2. Antrag auf Rufnummernübertragung
Den Antrag zur Rufnummernübertragung können Sie beim neuen Mobilfunkbetreiber erst ab Vorliegen der NÜV-information stellen. Oftmals übernimmt der neue Betreiber dies aber für Sie. In diesem Fall müssen Sie sich beim Abschluss des neuen Vertrages nicht um die NÜV-Information kümmern.
3. Rufnummernübertragung („Portierung“)
Steht dem Antrag nichts entgegen, kann nun die Rufnummer im neuen Netz aktiviert werden. Der genaue Termin für die Übertragung wird mit dem neuen Anbieter vereinbart und darf höchstens 100 Tage in der Zukunft liegen. Die Portierung selbst dauert meistens nicht lange. Jedenfalls darf dabei der Dienst nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen sein. Normalerweise erfolgt die Nummernübertragung in der Nacht, sodass die Nutzer:innen nichts mitbekommen.
Die Rufnummernmitnahme kann auch bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragt werden. Das gilt aber nur, sofern Sie nicht ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet haben.
Beendigung des bisherigen Vertrags
Mit der gelungenen Übertragung der Rufnummer (Portierung) wird Ihr alter Vertrag automatisch gekündigt, sofern Sie nicht ausdrücklich die Fortsetzung verlangen. Da in vielen Verträgen eine Kündigungsfrist und manchmal auch eine Mindestvertragsdauer vereinbart wird, endet der Vertrag nicht automatisch mit der erfolgreichen Portierung. Welche Fristen für Sie gelten, sehen Sie etwa in der NÜV-Information sowie in der Vertragszusammenfassung Ihres alten Tarifs. Nähere Informationen zu Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist finden Sie im Artikel „Wie beende ich meinen Vertrag?“.
Um eine Überschneidung von altem und neuen Vertrag zu verkleinern, kann der alte Vertrag vor Abschluss des neuen gekündigt werden. Soll der alte Vertrag aber neben dem neuen weiterlaufen, müssen Sie dies eigens bekanntgeben.
Kosten
Die Rufnummernmitnahme ist seit November 2021 für Sie als Nutzer:in kostenlos.
Material
Telefon und Internet. Was Verbraucher:innen wissen sollten.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Handys und Smartphone: Nachhaltigkeit statt Kurzlebigkeit.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
Konsument | Arbeiterkammer
Online-Rechner zur Berechnung des günstigsten Internettarifes.
Hrsg. Arbeiterkammer.
AK.portal - Tarifsimulatoren (arbeiterkammer.at)
Kaufen und Verkaufen im Internet.
Erhältlich beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.
Publikationen | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Online-Handytarif-Rechner.
Hrsg. Arbeiterkammer.
AK-Handytarif-Rechner | Arbeiterkammer
Telefonwerbung - unerbetene Werbeanrufe.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Links
Das Konsumentenportal der RTR GmbH informiert über die Schlichtungsstellen in folgenden Bereichen: Telekommunikation: z.B. Telefon- und Internetdienste, Medien: z.B. Kabelfernsehnetze, Anbieter von Programmabos, Post: z.B. Paket- und Briefversand.
Alle Informationen zum Schlichtungsverfahren | RTR
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
Unerwünschte Nachrichten, Spam und Sperrmöglichkeiten. Informationen der RTR GmbH.
www.rtr.at/de/tk/TKKS_Spam
Der RTR-Netztest informiert Nutzer/innen über aktuelle Dienstequalität (u.a. Upload, Download, Ping, Signalstärke) ihres Internetzugangs.
www.netztest.at
Das Vergleichsportal Durchblicker gibt einen Überblick über vers. Angebote bei Versicherungen, Strom/Gas, Finanzen und Telefon/Internet.
www.durchblicker.at
Handy: Tarife, Kostenfallen, Roaming. Informationen der Arbeiterkammer.
Handy | Arbeiterkammer
Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
Verbraucherrecht | VKI
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