Wie bitte, mein Vertrag wird geändert?
Einseitige Vertragsänderungen sind nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) möglich. Geplante Änderungen sind der Regulierungsbehörde RTR im Vorfeld anzuzeigen und entsprechend kundzumachen. Bei Änderungen, die für die Kundinnen und Kunden nicht ausschließlich begünstigend sind, hat die Kundmachung und Anzeige zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten zu erfolgen.
Das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) gibt Telekommunikationsbetreibern die Möglichkeit, bei Einhaltung bestimmter Vorgaben einseitig Änderungen bei Verträgen oder den Entgeltbestimmungen vorzunehmen. Der wesentliche Inhalt der geplanten Änderung ist den Kundinnen und Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung in Textform per Brief oder E-Mail mitzuteilen. Dies erfolgt häufig auf der monatlichen Rechnung. Erhalten Sie Ihre Rechnung üblicherweise per Brief, ist auch die Mitteilung über die geplante Änderung jedenfalls in Briefform zu übermitteln.
Kann die Änderung für Sie Nachteile bedeuten, müssen Sie darauf hingewiesen werden, dass ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht.
Um die Verständlichkeit der Mitteilung über eine geplante Änderung zu erhöhen, hat die RTR die Mitteilungsverordnung erlassen (MitV). Sie regelt die Form, den Inhalt und den Detaillierungsgrad der gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilung zur geplanten Vertragsänderung. Vor allem soll den Kundinnen und Kunden damit auch ein zutreffendes Bild ihrer Rechtsposition vermittelt werden.
Besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, kann der Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos gekündigt werden. Ein Anspruch darauf, den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiterzuführen, besteht nicht.
Material
Telefon und Internet.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Online-Handytarif-Rechner.
Online-Rechner zur Berechnung des günstigsten Internettarifes.
Hrsg. Arbeiterkammer.
http://handy.arbeiterkammer.at/tarifrechner/index.asp?rechner=internet
Handys und Smartphone: Nachhaltigkeit statt Kurzlebigkeit.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
www.wien.arbeiterkammer.at/service/broschueren/konsument/Handys_und_Smartphones.html
Urheberrecht.
Erhältlich beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.
www.europakonsument.at/de/page/publikationen-0
Telefonwerbung - unerbetene Werbeanrufe.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Kaufen und Verkaufen im Internet.
Erhältlich beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.
www.europakonsument.at/de/page/publikationen-0
Ihre Rechte als Konsument - UWG - Vertragsfallen und Rücktrittsrechte - Produkthaftung und Schadenersatz - E-Commerce und Fernabsatz.
Kolba/Lehofer/Kosesnik-Wehrle. Erhältlich beim VKI oder im Buchhandel
Kosten € 29,90.
www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/Produkt/Detail&cid=318846052804
Mein großer Rechts-Berater - Kolba/Resetarits/Weiser.
Erhältlich beim Verein für Konsumenteninformation und im Buchhandel, Kosten € 29,90.
www.konsument.at/rechtsberater
Links
Handy: Tarife, Kostenfallen, Roaming. Informationen der Arbeiterkammer.
www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/HandyundInternet/Handy/index.html
Das Konsumentenportal der RTR GmbH informiert über die Schlichtungsstellen in folgenden Bereichen: Telekommunikation: z.B. Telefon- und Internetdienste, Medien: z.B. Kabelfernsehnetze, Anbieter von Programmabos, Post: z.B. Paket- und Briefversand.
Schlichtungsstellen | RTR
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Konsumentinnen und Konsumenten für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
www.vki.at
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Konsumentinnen und Konsumenten bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
www.europakonsument.at
Unerwünschte Nachrichten, Spam und Sperrmöglichkeiten. Informationen der RTR GmbH.
www.rtr.at/de/tk/TKKS_Spam
Der RTR-Netztest informiert Nutzer/innen über aktuelle Dienstequalität (u.a. Upload, Download, Ping, Signalstärke) ihres Internetzugangs.
www.netztest.at
Informationen zum Verbraucherrecht des Vereins für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
www.verbraucherrecht.at
Kontakt
RUNDFUNK UND TELEKOM REGULIERUNGS-GMBH (RTR-GMBH) – SCHLICHTUNGSSTELLE
Mariahilfer Straße 77-79 1060 Wien
Telefon:
+43 1 58058-888
schlichtungsstelle@rtr.at
https://www.rtr.at/de/tk/TKKS_Schlichtung01
VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION
Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 588770
mail@vki.at
www.vki.at
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Prinz Eugen-Straße 20-22, 1040 Wien
Telefon:
+43 1 50165-0
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http://www.verbraucherschlichtung.at
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