Digitale Leistungen: Änderungen durch das Unternehmen und Kündigungsrecht

Bei fortlaufenden digitalen Leistungen kann sich das Unternehmen vertraglich ein Recht zur Vertragsanpassung aus triftigem Grund einräumen lassen. 

Die Änderung und der triftige Grund müssen bereits in der Vertragsklausel konkret angeführt sein (zum Beispiel Anpassung an eine neue technische Umgebung oder an eine erhöhte Nutzerzahl). Verbraucher:innen dürfen durch die Änderung keine zusätzlichen Kosten entstehen und sie müssen klar und verständlich über die Änderung informiert werden. Wenn ihr Zugang zur digitalen Leistung oder deren Nutzung durch die Änderung mehr als geringfügig beeinträchtigt wird und ihnen vom Unternehmen keine Beibehaltung des Status Quo zu denselben Bedingungen angeboten wird, können Verbraucher:innen den Vertrag binnen 30 Tagen kostenfrei auflösen. Verbraucher:innen sind darüber sowie über die Merkmale und den Zeitpunkt der Änderung im Vorhinein mittels dauerhaften Datenträgers zu informieren. Wenn das Unternehmen die unveränderte Beibehaltung der digitalen Leistung ohne zusätzliche Kosten ermöglicht und die digitale Leistung weiterhin dem Vertrag entspricht sowie bei nur geringfügigen Änderungen der digitalen Leistung, haben Verbraucher:innen kein Sonderkündigungsrecht.

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