Wie beende ich meinen Vertrag?
Die Modalitäten der Kündigung sind meist in den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Zu beachten sind dabei vor allem die Mindestvertragsdauer und die Kündigungsfristen. Vor Ablauf der Mindestvertragsdauer ist eine vorzeitige Kündigung nur unter Zahlung aller Grundentgelte bis zum vereinbarten Vertragsende möglich.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt es im Fall einer nachteiligen Änderung der Geschäftsbedingungen oder Entgeltbestimmungen (siehe dazu unter „Wie bitte, mein Vertrag wird geändert?“).
Gesetzlich ist eine Kündigungsfrist von einem Monat vorgegeben. Längere Kündigungsfristen wären daher unzulässig. Eine – vor allem bei Tarifen, bei denen auch ein Mobiltelefon im Vertrag enthalten ist – vorgesehene Mindestvertragsdauer darf maximal 24 Monate betragen.Telekomanbieter müssen ihre Nutzer:innen vor Ende einer Mindestvertragsdauer über das bevorstehende Ende der vertraglichen Bindung sowie über die Möglichkeit der Vertragskündigung informieren.
Dabei sind vom Anbieter auch Informationen über mögliche Tarifalternativen zu erteilen, wobei das Nutzerverhalten der konkreten Verbraucher:innen zu berücksichtigen ist.
TIPPS
Wesentlich ist daher, dass die Kündigungserklärung rechtzeitig bei Ihrem Telekombetreiber einlangt.
Achten Sie auch darauf, in welcher Form die Kündigungserklärung abgegeben werden muss. Fast immer ist es erforderlich, dass die Kündigung unterschrieben ist. Ein E-Mail ohne digitale Signatur genügt häufig nicht. Meist finden sich hierzu in den AGB nähere Vorgaben. Aus Beweisgründen empfehlen wir Ihnen, die Kündigungserklärung nachweislich an den Telekombetreiber zu senden (also z.B. per eingeschriebenem Brief).
Material
Telefon und Internet. Was Verbraucher:innen wissen sollten.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
MUSTERBRIEFE: Rücktritt und Kündigung.
AK Musterbriefe-Datenbank zum Thema Konsumentenschutz.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Online-Rechner zur Berechnung des günstigsten Internettarifes.
Hrsg. Arbeiterkammer.
AK.portal - Tarifsimulatoren (arbeiterkammer.at)
Kaufen und Verkaufen im Internet.
Erhältlich beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.
Publikationen | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Urheberrecht.
Erhältlich beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.
Publikationen | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Links
Das Konsumentenportal der RTR GmbH informiert über die Schlichtungsstellen in folgenden Bereichen: Telekommunikation: z.B. Telefon- und Internetdienste, Medien: z.B. Kabelfernsehnetze, Anbieter von Programmabos, Post: z.B. Paket- und Briefversand.
Alle Informationen zum Schlichtungsverfahren | RTR
Der RTR-Netztest informiert Nutzer/innen über aktuelle Dienstequalität (u.a. Upload, Download, Ping, Signalstärke) ihres Internetzugangs.
www.netztest.at
Unerwünschte Nachrichten, Spam und Sperrmöglichkeiten. Informationen der RTR GmbH.
www.rtr.at/de/tk/TKKS_Spam
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
Kontakt
RUNDFUNK UND TELEKOM REGULIERUNGS-GMBH (RTR-GMBH) – SCHLICHTUNGSSTELLE
Mariahilfer Straße 77-79 1060 Wien
Telefon:
+43 1 58058 888
https://www.rtr.at/de/tk/TKKS_Schlichtung01
Das Online-Verfahrensformular finden Sie direkt auf der Webseite der RTR GmbH.
INTERNET OMBUDSSTELLE - SCHLICHTUNGSSTELLE
Ungargasse 64-66/3/404 , 1030 Wien
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http://www.verbraucherschlichtung.at
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Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 588 77 81
Hotline | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
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