Wie beende ich meinen Vertrag?

Die Modalitäten der Kündigung sind meist in den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Zu beachten sind dabei vor allem die Mindestvertragsdauer und die Kündigungsfristen. Vor Ablauf der Mindestvertragsdauer ist eine vorzeitige Kündigung nur unter Zahlung aller Grundentgelte bis zum vereinbarten Vertragsende möglich.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt es im Fall einer nachteiligen Änderung der Geschäftsbedingungen oder Entgeltbestimmungen (siehe dazu unter „Wie bitte, mein Vertrag wird geändert?“).

Gesetzlich ist eine Kündigungsfrist von einem Monat vorgegeben. Längere Kündigungsfristen wären daher unzulässig. Eine – vor allem bei Tarifen, bei denen auch ein Mobiltelefon im Vertrag enthalten ist –  vorgesehene Mindestvertragsdauer darf maximal 24 Monate betragen.

Telekomanbieter müssen ihre Nutzer:innen vor Ende einer Mindestvertragsdauer über das bevorstehende Ende der vertraglichen Bindung sowie über die Möglichkeit der Vertragskündigung informieren.

Dabei sind vom Anbieter auch Informationen über mögliche Tarifalternativen zu erteilen, wobei das Nutzerverhalten der konkreten Verbraucher:innen zu berücksichtigen ist.

TIPPS

Wesentlich ist daher, dass die Kündigungserklärung rechtzeitig bei Ihrem Telekombetreiber einlangt.

Achten Sie auch darauf, in welcher Form die Kündigungserklärung abgegeben werden muss. Fast immer ist es erforderlich, dass die Kündigung unterschrieben ist. Ein E-Mail ohne digitale Signatur genügt häufig nicht. Meist finden sich hierzu in den AGB nähere Vorgaben. Aus Beweisgründen empfehlen wir Ihnen, die Kündigungserklärung nachweislich an den Telekombetreiber zu senden (also z.B. per eingeschriebenem Brief). 

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