Kostenkontrolle – Schutz vor überraschend hohen Rechnungen

Überhöhte Rechnungen sind häufig Anlass von Verbraucherbeschwerden. Nicht selten sind sie sogar ein Grund für Verschuldung. Besonders bei Kindern und Jugendlichen kommt es hier immer wieder zu Problemen.

Gerade im Zusammenhang mit hohem Datenverbrauch bei mobiler Internetnutzung gab es in der Vergangenheit oftmals Probleme: Bei vielen Tarifen war ein bestimmtes Datenvolumen gratis oder relativ günstig inkludiert, nach dessen Überschreiten wurde der Datenverkehr jedoch unverhältnismäßig teuer. Überraschend hohe Rechnungen in Höhe von 1000 Euro und mehr waren keine Seltenheit.

Um solche Probleme zu verhindern, hat die Regulierungsbehörde RTR die Kostenbeschränkungsverordnung (KostbeV) erlassen. Demnach gilt:

Bevor das im Handytarif inkludierte Datenvolumen aufgebraucht ist oder wenn bereits 30 Euro Kosten angefallen sind, müssen Verbraucher:innen eine Warnmitteilung erhalten (per SMS).

Bei Erreichen eines Betrages von 60 Euro hat der Telekombetreiber die mobilen Datendienste zu sperren. Mit Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums ist der volle Zugang zum mobilen Internet dann automatisch wieder möglich.

Neben der Möglichkeit einer Sperre der Datendienste kann der Telekombetreiber auch die Bandbreitengeschwindigkeit drosseln (auf 128 Kbit/s). Dies ist bei heutigen Tarifmodellen durchaus üblich.  Nutzer:innen sind bei einer derartigen Drosselung aber zu informieren und können der Änderung auch widersprechen. In diesem Fall wäre dann – wie im Vorabsatz beschrieben – eine Sperre der mobilen Datendienste bei Erreichen eines Betrags von 60 Euro einzurichten. 

WICHTIG!
Das beschriebene gesetzliche Kostenlimit gilt derzeit nur für mobiles Internet, nicht jedoch für Telefonate und SMS. Überschreiten Sie die in Ihrem Tarif inkludierten Freiminuten bzw. Freimengen, besteht auch keine Verpflichtung Ihres Betreibers zu einer Warnmeldung. Die meisten Anbieter bieten aber Möglichkeiten zur Einrichtung von persönlichen Kostenlimits auch für Telefonie und SMS an.

Darüber hinaus gibt es einige Möglichkeiten, sich durch die Sperre einzelner Dienste vor hohen Kosten zu schützen. Dabei werden von den Telekombetreibern unterschiedliche Sperren angeboten, wie z.B. Sperren für Mehrwert- und Drittanbieterdienste (sowohl bei Telefonie als auch für SMS) oder Sperren für verbrauchsabhängig verrechnete Datendienste (Internetnutzung). Die Einrichtung solcher Sperren für Verbraucher:innen muss von Betreibern einmal pro Jahr kostenlos ermöglicht werden. 


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